Bekanntmachung der Erhebung einer Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage §§ 246 Abs. 4 S. 1, § 249 AktG
Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
1. Ein Aktionär hat gegen den auf der Hauptversammlung der 1st RED AG vom 28.03.2018 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Garbe Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären / Squeeze-Out) Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage erhoben (TOP 6).
2. Die Klage ist vor dem Landgericht Hamburg, Kammer für Handelssachen (Kammer 17), Raum B 225, unter dem Aktenzeichen 417 HKO 30/18 anhängig.
3. Das Landgericht Hamburg hat frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Mittwoch, 27.06.2018, 11:00 Uhr.
Hamburg im Mai 2018
1st RED AG
Der Vorstand
Gemäß § 246 Absatz 4 Satz 1, 249 Absatz1 Satz 1 AktG geben wir bekannt:
1. Ein Aktionär hat gegen den auf der Hauptversammlung der 1st RED AG vom 28.03.2018 gefassten Beschluss über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär Garbe Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Hamburg gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (Ausschluss von Minderheitsaktionären / Squeeze-Out) Nichtigkeits- bzw. Anfechtungsklage erhoben (TOP 6).
2. Die Klage ist vor dem Landgericht Hamburg, Kammer für Handelssachen (Kammer 17), Raum B 225, unter dem Aktenzeichen 417 HKO 30/18 anhängig.
3. Das Landgericht Hamburg hat frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf Mittwoch, 27.06.2018, 11:00 Uhr.
Hamburg im Mai 2018
1st RED AG
Der Vorstand
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