von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das 2010 eingeleitete Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Bibliographisches Institut AG (vormals Bibliographisches Institut & FH Brockhaus AG), Mannheim, zugunsten der Hauptaktionärin, der Firma Cornelsen, ist ohne eine Erhöhung der Barabfindung beendet worden.
Das 2010 eingeleitete Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Bibliographisches Institut AG (vormals Bibliographisches Institut & FH Brockhaus AG), Mannheim, zugunsten der Hauptaktionärin, der Firma Cornelsen, ist ohne eine Erhöhung der Barabfindung beendet worden.
Das Landgericht Mannheim hatte mit Beschluss vom 17. Dezember 2015 eine Erhöhung der Barabfindung abgelehnt. Dagegen hatten mehrere Antragsteller Beschwerden eingelegt. Diese hat das OLG Karlsruhe nunmehr mit Beschluss vom 25. April 2018 zurückgewiesen. Vorerwerbspreise seien nicht zu berücksichtigen. Ein sog. Paketzuschlag müsse nicht den anderen Aktionären angeboten werden (S. 13). Auch die bekannten Marken der Gesellschaft (insbesondere "Duden" und "Meyers") seien nicht gesondert zu berücksichtigen. Der von der Auftragsgutachterin vorgenommene Abschlag von 10 % bei den Planumsätzen wird vom OLG unter Hinweis auf einen schrumpfenden Markt für Bildungsmedien akzeptiert.
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. April 2018, Az. 12 W 3/17 (zuvor: 12a W 3/16)
LG Mannheim, Beschluss vom 17. Dezember 2015, Az. 23 AktE 3/10
Scheunert, F. u.a. ./. Franz Cornelsen Bildungsholding GmbH & Co. KG
42 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Roman Köper, Anchor Rechtsanwälte, 68161 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte SZA Schilling, Zutt & Anschütz, 68165 Mannheim
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