von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Hauptversammlung der biolitec AG, Wien, hatte am 4. Dezember 2017 einen Ausschluss aller Minderheistsgesellschafter gemäß § 1 Abs. 1 GesAusG (Squeeze-out) gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 20,43 je Stückaktie beschlossen. Dieser Beschluss wurde nunmehr am 7. Februar 2018 in das Handelsregister (HG Wien) eingetragen und am 13. Februar 2018 bekannt gemacht. Alleinaktionär der biolitec AG ist nunmehr der den Squeeze-out betreibende bisherige Hauptaktionär, Herr Dr. Wolfgang Neuberger.
Die Angemessenheit des angebotenen Barabfindungsbetrags wird in einem Überprüfungsverfahren gerichtlich überprüft werden.
Die jetzige biolitec AG entstand im Wesentlichen durch eine 2013 erfolgte grenzüberschreitende (Abwärts-)Verschmelzung der börsennotierten deutschen Biolitec AG, Jena, auf deren Tochtergesellschaft, die Biolitec Unternehmensbeteiligungs I AG, Wien.
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