von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landesgericht Graz hatte im letzten Jahr die eingegangenen Überprüfungsanträge zum Squeeze-out bei der BDI - BioEnergy International AG verbunden und Herrn Rechtsanwalt HonProf Dr. Axel Reckenzaun zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Mit Beschluss vom 15. Februar 2018 hat das Gericht nunmehr angeordnet, zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung ein Gutachten des (bei der Finanzmarktaufsicht FMA eingerichteten) Gremiums einzuholen.
Für Nachbesserungsrechte (AT0000A1X3B8) gab es im letzten Jahr ein Kaufangebot zu EUR 0,30 je Recht vom IVA - Interessenverband für Anleger.
LG für ZRS Graz, FN 279687 f
Hoppe u.a. ./. BDI Beteiligungs GmbH
47 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt HonProf Dr. Axel Reckenzaun, Graz
Das Landesgericht Graz hatte im letzten Jahr die eingegangenen Überprüfungsanträge zum Squeeze-out bei der BDI - BioEnergy International AG verbunden und Herrn Rechtsanwalt HonProf Dr. Axel Reckenzaun zum gemeinsamen Vertreter bestellt. Mit Beschluss vom 15. Februar 2018 hat das Gericht nunmehr angeordnet, zur Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung ein Gutachten des (bei der Finanzmarktaufsicht FMA eingerichteten) Gremiums einzuholen.
Für Nachbesserungsrechte (AT0000A1X3B8) gab es im letzten Jahr ein Kaufangebot zu EUR 0,30 je Recht vom IVA - Interessenverband für Anleger.
LG für ZRS Graz, FN 279687 f
Hoppe u.a. ./. BDI Beteiligungs GmbH
47 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt HonProf Dr. Axel Reckenzaun, Graz
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