Bad Vilbel, 2. Februar 2018 - Die außerordentliche Hauptversammlung der
STADA Arzneimittel AG (STADA) hat am 2. Februar 2018 mit einer Mehrheit von
99 Prozent dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags
(BGAV) vom 19. Dezember 2017 zwischen der Nidda Healthcare Holding GmbH als
herrschendem Unternehmen und STADA als abhängigem Unternehmen zugestimmt.
Der BGAV sieht eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden STADA-Aktionäre in Höhe von 3,82 Euro brutto beziehungsweise gegenwärtig 3,53 Euro netto sowie eine Abfindung in Höhe von 74,40 Euro je STADA-Aktie vor.
Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister.
Der BGAV sieht eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden STADA-Aktionäre in Höhe von 3,82 Euro brutto beziehungsweise gegenwärtig 3,53 Euro netto sowie eine Abfindung in Höhe von 74,40 Euro je STADA-Aktie vor.
Der Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit noch der Eintragung in das Handelsregister.
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