TLG IMMOBILIEN AG
Berlin
– ISIN DE000A12B8Z4/WKN A12B8Z –
Korrektur der Bekanntmachung vom 9. Februar 2018 über das
Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre
der
WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft
Frankfurt am Main
– ISIN DE000A1X3X33/WKN A1X3X3 –
Die TLG IMMOBILIEN AG, Berlin, hat am 6. Oktober 2017 mit der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz-Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (die „WCM AG“), einen Beherrschungsvertrag abgeschlossen (der „Beherrschungsvertrag“). Diesem Beherrschungsvertrag haben die Hauptversammlungen der TLG IMMOBILIEN AG und der WCM AG am 22. November 2017 bzw. am 17. November 2017 zugestimmt. Mit der Eintragung des Beherrschungsvertrags in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main am 9. Februar 2018 ist der Beherrschungsvertrag wirksam geworden.
Die Veröffentlichung der Eintragung des Beherrschungsvertrags nach § 10 HGB in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregister.de ist statt am 9. Februar 2018 erst am 16. Februar 2018 erfolgt. Daher endet die Angebotsfrist statt am 9. April 2018 erst am 16. April 2018, um 24 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit).
Der fünfte Absatz des Abfindungsangebots muss daher wie folgt lauten:
„Der Beherrschungsvertrag ist mit seiner Eintragung im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main, die am 9. Februar 2018 erfolgt ist, wirksam geworden. Die Bekanntmachung der Eintragung des Beherrschungsvertrags nach § 10 HGB ist in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregister.de am 16. Februar 2018 erfolgt. Mit Wirksamwerden des Beherrschungsvertrags sind die außenstehenden Aktionäre der WCM AG berechtigt, das Abfindungsangebot anzunehmen. Die Angebotsfrist endet am 16. April 2018, um 24 Uhr (Mitteleuropäische Sommerzeit).“
Berlin, im Februar 2018
TLG IMMOBILIEN AG
Der Vorstand
____________
Zur Pressemitteilung der SdK zu dem Beherrschungsvertrag: https://spruchverfahren.blogspot.de/2018/02/wcm-ag-schliet-beherrschungsvertrag-mit.html
Die Annahmefrist dürfte durch Einleitung eines Spruchverfahrens verlängert werden (bis zwei Wochen nach Bekanntmachung der Beendigung des Spruchverfahrens).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen