von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Hauptversammlung der sich dem "Community Banking" verschriebenen Fidor Bank AG, München, hatte am 20. Dezember 2017 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) auf die Frankreichs zweitgrößter Bankengruppe BPCE gehörende 3F Holding GmbH beschlossen. Diese hatte 2016 die Mehrheit übernommen, siehe https://spruchverfahren.blogspot.de/2016/07/fidor-bank-ag-zweitgrote-franzosische.html. Der Übertragungsbeschluss wurde nunmehr am 15. Februar 2018 in das Handelsregister (Amtsgericht München) eingetragen und am 16. Februar 2018 bekannt gemacht.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem aktienrechtlichen Spruchverfahren vom Landgericht München I überprüft werden.
Die Hauptversammlung der sich dem "Community Banking" verschriebenen Fidor Bank AG, München, hatte am 20. Dezember 2017 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) auf die Frankreichs zweitgrößter Bankengruppe BPCE gehörende 3F Holding GmbH beschlossen. Diese hatte 2016 die Mehrheit übernommen, siehe https://spruchverfahren.blogspot.de/2016/07/fidor-bank-ag-zweitgrote-franzosische.html. Der Übertragungsbeschluss wurde nunmehr am 15. Februar 2018 in das Handelsregister (Amtsgericht München) eingetragen und am 16. Februar 2018 bekannt gemacht.
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem aktienrechtlichen Spruchverfahren vom Landgericht München I überprüft werden.
Die Fidor-Aktien wurden 2015 im Rahmen einer "neuen Kapitalmarktstrategie" delistet - https://spruchverfahren.blogspot.de/2015/05/neue-kapitalmarktstrategie-fidor-bank.html - und waren dann nur noch bei Valora und Schnigge im sog. "Telefonhandel" handelbar.
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