von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht Düsseldorf hat die Spruchanträge zum dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft mit Beschluss vom 10. November 2017 zu dem führenden Aktenzeichen 31 O 27/17 AktE verbunden. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, zu den Spruchanträgen binnen von drei Monaten Stellung zu nehmen.
Das Landgericht Düsseldorf hat die Spruchanträge zum dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der KÖLN-DÜSSELDORFER Deutsche Rheinschiffahrt Aktiengesellschaft mit Beschluss vom 10. November 2017 zu dem führenden Aktenzeichen 31 O 27/17 AktE verbunden. Der Antragsgegnerin wurde aufgegeben, zu den Spruchanträgen binnen von drei Monaten Stellung zu nehmen.
LG Düsseldorf, Az. 31 O 27/17 AktE
Zürn u.a.. ./. KD River Invest AG
64 Antragsteller
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