Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft
Bremen
Wertpapier-Kenn-Nr. 822 200
ISIN: DE0008222001
Bekanntmachung über die Barabfindung der ausgeschlossenen
Minderheitsaktionäre der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft, Bremen
Die ordentliche Hauptversammlung der Bremer Straßenbahn Aktiengesellschaft (BSAG) vom 30. August 2017 hat auf Verlangen der Bremer Verkehrsgesellschaft mbH (BVG) gemäß §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf die BVG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von 135 € je Stückaktie der BSAG beschlossen.
Der Übertragungsbeschluss ist am 3. November 2017 in das Handelsregister der BSAG beim Amtsgericht Bremen unter HRB 4953 HB eingetragen worden. Damit sind alle Aktien der Minderheitsaktionäre der BSAG auf die BVG übergegangen.
Die banktechnische Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre sowie die Auszahlung der Barabfindung werden von der
Norddeutsche Landesbank - Girozentrale - Bremen
Die Auszahlung der Barabfindung an die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien der BSAG ist nach Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister in die Wege geleitet. Die Minderheitsaktionäre werden hierüber von ihren depotführenden Instituten gesondert informiert und müssen nicht mehr tätig werden.
Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gem. § 327 AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine Erhöhung der Barabfindung festgesetzt werden sollte, kommt diese Erhöhung allen gem. §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der BSAG zugute.
Bremen, 6. Dezember 2017
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 8. Dezember 2017
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen