von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG, Essen, hat das LG Dortmund mit Beschluss vom 20. November 2017 Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
LG Dortmund, Az. 20 O 51/17 AktE
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. ./. Thelen Holding GmbH
60 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
_______
Nachtrag vom 27. Dezember 2017: Die Antragsgegnerin wird nunmehr von Herrn Rechtsanwalt Matthias Dröge, 45133 Essen, anwaltlich vertreten.
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der AREAL Immobilien und Beteiligungs-AG, Essen, hat das LG Dortmund mit Beschluss vom 20. November 2017 Herrn Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Düsseldorf, zum gemeinsamen Vertreter bestellt.
LG Dortmund, Az. 20 O 51/17 AktE
Deutsche Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger und Aktionäre e.V. u.a. ./. Thelen Holding GmbH
60 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
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Nachtrag vom 27. Dezember 2017: Die Antragsgegnerin wird nunmehr von Herrn Rechtsanwalt Matthias Dröge, 45133 Essen, anwaltlich vertreten.
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