Mitteilung des IVA - Interessenverband für Anleger:
Es läuft ein gerichtliches Überprüfungsverfahren betreffend die Angemessenheit der Barabfindung. Es ist unsicher, wann und mit welchem Ergebnis das Verfahren abgeschlossen wird. Der IVA - Interessenverband für Anleger ist überzeugt, dass es besser ist, das Ende des Verfahrens abzuwarten.
Als Alternative zu den in der Öffentlichkeit kursierenden Kaufangeboten ist der IVA bereit, die Ansprüche zu je EUR 1,50 je Recht anzukaufen.
Das Kaufangebot ist mit 31.1.2018 befristet.
Inhaber von Nachbesserungsrechten mögen sich bei Frau Wolfenegg judith.wolfenegg@iva.or.at unter Angabe der Stückzahl melden. Sie erhalten von ihr die Informationen zur Abwicklung der Transaktion.
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Anmerkung der Redaktion: Es gibt konkurrierende Übernahmeangebote. So leiten einige Depotbanken ein Angebot von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Boyer weiter, der Nachbesserungsrechte zu EUR 1,10 je Anspruch erwerben will. Siehe hierzu: http://nachbesserung.at/sch.html
Es läuft ein gerichtliches Überprüfungsverfahren betreffend die Angemessenheit der Barabfindung. Es ist unsicher, wann und mit welchem Ergebnis das Verfahren abgeschlossen wird. Der IVA - Interessenverband für Anleger ist überzeugt, dass es besser ist, das Ende des Verfahrens abzuwarten.
Als Alternative zu den in der Öffentlichkeit kursierenden Kaufangeboten ist der IVA bereit, die Ansprüche zu je EUR 1,50 je Recht anzukaufen.
Das Kaufangebot ist mit 31.1.2018 befristet.
Inhaber von Nachbesserungsrechten mögen sich bei Frau Wolfenegg judith.wolfenegg@iva.or.at unter Angabe der Stückzahl melden. Sie erhalten von ihr die Informationen zur Abwicklung der Transaktion.
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Anmerkung der Redaktion: Es gibt konkurrierende Übernahmeangebote. So leiten einige Depotbanken ein Angebot von Herrn Rechtsanwalt Dr. Christian Boyer weiter, der Nachbesserungsrechte zu EUR 1,10 je Anspruch erwerben will. Siehe hierzu: http://nachbesserung.at/sch.html
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