Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Bad Vilbel, 19. Dezember 2017 - Der Vorstand der STADA Arzneimittel AG (STADA) hat heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen STADA als abhängigem Unternehmen und der Nidda Healthcare GmbH (Nidda Healthcare) als herrschendem Unternehmen abgeschlossen. Dem Abschluss dieses Vertrages hatte der Aufsichtsrat von STADA durch seinen hierzu ad hoc gebildeten BGAV-Ausschuss heute zuvor zugestimmt. Die Nidda Healthcare hält ausweislich der am 31. August 2017 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen 64,50 Prozent der Aktien an STADA.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf noch der Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung von STADA, die für den 2. Februar 2018 in Frankfurt vorgesehen ist. Die Gesellschafterversammlung von Nidda Healthcare hat am heutigen Tage dem Vertrag bereits zugestimmt.
In dem Vertrag bietet die Nidda Healthcare an, die Aktien der außenstehenden STADA-Aktionäre gegen eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 74,40 Euro je Aktie zu erwerben. Dieser Wert liegt am oberen Ende der Wert-Bandbreite pro STADA-Aktie, die von einer unabhängigen Bewertung von STADA nach IDW S1 durch den Gutachter ValueTrust Financial Advisors SE ermittelt und durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ADKL AG, bestätigt wurde. Der Vorstand von STADA und die Geschäftsführung der Nidda Healthcare haben sich unter anderem auf Basis dieses Wertgutachtens auf den Abfindungsbetrag verständigt.
Die Barabfindung übersteigt den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der STADA Aktie iHv. 65,41 Euro je Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 23. August 2017. Am 24. August 2017 hatte STADA bekanntgegeben, dass die Nidda Healthcare GmbH an die STADA herangetreten ist, um sie über ihre Absicht zu informieren, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STADA abzuschließen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von 3,82 Euro (brutto) bzw. (bei derzeitiger Besteuerung 3,53 Euro netto) je Aktie vor.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der gemeinsame Bericht des Vorstands von STADA und der Geschäftsführung der Nidda Healthcare zu dem Vertrag einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme der ValueTrust Financial Advisors SE sowie der Prüfbericht des gerichtlich bestellten Prüfers ADKL AG werden zusammen mit der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG in den nächsten Tagen im Internet unter www.stada.de veröffentlicht.
Bad Vilbel, 19. Dezember 2017 - Der Vorstand der STADA Arzneimittel AG (STADA) hat heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen STADA als abhängigem Unternehmen und der Nidda Healthcare GmbH (Nidda Healthcare) als herrschendem Unternehmen abgeschlossen. Dem Abschluss dieses Vertrages hatte der Aufsichtsrat von STADA durch seinen hierzu ad hoc gebildeten BGAV-Ausschuss heute zuvor zugestimmt. Die Nidda Healthcare hält ausweislich der am 31. August 2017 veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen 64,50 Prozent der Aktien an STADA.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf noch der Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung von STADA, die für den 2. Februar 2018 in Frankfurt vorgesehen ist. Die Gesellschafterversammlung von Nidda Healthcare hat am heutigen Tage dem Vertrag bereits zugestimmt.
In dem Vertrag bietet die Nidda Healthcare an, die Aktien der außenstehenden STADA-Aktionäre gegen eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 74,40 Euro je Aktie zu erwerben. Dieser Wert liegt am oberen Ende der Wert-Bandbreite pro STADA-Aktie, die von einer unabhängigen Bewertung von STADA nach IDW S1 durch den Gutachter ValueTrust Financial Advisors SE ermittelt und durch den gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ADKL AG, bestätigt wurde. Der Vorstand von STADA und die Geschäftsführung der Nidda Healthcare haben sich unter anderem auf Basis dieses Wertgutachtens auf den Abfindungsbetrag verständigt.
Die Barabfindung übersteigt den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der STADA Aktie iHv. 65,41 Euro je Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 23. August 2017. Am 24. August 2017 hatte STADA bekanntgegeben, dass die Nidda Healthcare GmbH an die STADA herangetreten ist, um sie über ihre Absicht zu informieren, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der STADA abzuschließen.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von 3,82 Euro (brutto) bzw. (bei derzeitiger Besteuerung 3,53 Euro netto) je Aktie vor.
Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der gemeinsame Bericht des Vorstands von STADA und der Geschäftsführung der Nidda Healthcare zu dem Vertrag einschließlich der gutachtlichen Stellungnahme der ValueTrust Financial Advisors SE sowie der Prüfbericht des gerichtlich bestellten Prüfers ADKL AG werden zusammen mit der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der STADA Arzneimittel AG in den nächsten Tagen im Internet unter www.stada.de veröffentlicht.
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