von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der net mobile AG hat das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 14. September 2017 angeordnet, dass der Vertragsprüfer mündlich angehört werden soll.
In dem Beschluss weist das Gericht ferner darauf hin, dass sich bei einer vorläufigen Berechnung alleine bei einer Abänderung des Basiszinssatzes auf den ungerundeten Wert von 0,91% und bei dem Ansatz einer Marktrisikoprämie von 4,5% nach Steuern ein Wert von EUR 8,06 ergebe. Dies könne Grundlage von Vergleichsverhandlungen sein.
Die Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 6,40 angeboten. Eine Anhebung auf EUR 8,06 wurde somit eine Erhöhung um 25,94% bedeuten.
LG Düsseldorf, Az. 33 O 79/16 (AktG)
Helfrich u.a. ./. DOCOMO Digital Limited
In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der net mobile AG hat das LG Düsseldorf mit Beschluss vom 14. September 2017 angeordnet, dass der Vertragsprüfer mündlich angehört werden soll.
In dem Beschluss weist das Gericht ferner darauf hin, dass sich bei einer vorläufigen Berechnung alleine bei einer Abänderung des Basiszinssatzes auf den ungerundeten Wert von 0,91% und bei dem Ansatz einer Marktrisikoprämie von 4,5% nach Steuern ein Wert von EUR 8,06 ergebe. Dies könne Grundlage von Vergleichsverhandlungen sein.
Die Antragsgegnerin hatte eine Barabfindung in Höhe von lediglich EUR 6,40 angeboten. Eine Anhebung auf EUR 8,06 wurde somit eine Erhöhung um 25,94% bedeuten.
LG Düsseldorf, Az. 33 O 79/16 (AktG)
Helfrich u.a. ./. DOCOMO Digital Limited
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen