Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
München (Deutschland), 11. September 2017
Die MCGM GmbH, München, vertreten durch Herrn Dr. Olaf Marx, zugleich handelnd in Vollmacht für weitere Aktionäre, hat ein Verlangen nach § 122 Abs. 2 AktG auf Ergänzung der Tagesordnung der auf den 10. Oktober 2017 einberufenen Hauptversammlung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG gestellt. Gegenstand des Tagesordnungsergänzungsverlangens ist die Beschlussfassung über die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Peter Ramsauer, Volker Stegmann und Titus Weinheimer, die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds, die Verkleinerung des Aufsichtsrats auf 4 Mitglieder, die Änderung der Satzung zur Abschaffung der satzungsmäßigen 2/3-Mehrheit für die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, verschiedene Anträge zur Bestellung von Sonderprüfern sowie die Beschlussfassung über den Vertrauensentzug gegenüber dem Alleinvorstand Dr. Kay Michel. Zudem verlangen die Antragsteller die Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre im Umfang von bis zu 13.089.860 Euro auf bis zu 19.634.790 Euro durch Ausgabe von bis zu 13.089.860 neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag von mindestens 1,00 Euro je Aktie. Etwaige nicht bezogene Aktien sollen der MCGM [Metal Funds 1] GmbH angeboten werden. Der Vorstand hat das Tagesordnungsergänzungsverlangen geprüft und wird es zusammen mit einer Stellungnahme der Verwaltung veröffentlichen.
Die Antragsteller halten zusammen mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft. Aufgrund des Tagesordnungsergänzungsverlangens muss der Vorstand davon ausgehen, dass die Antragsteller gegen die Vorschläge der Verwaltung zum Kapitalschnitt und zur Sachkapitalerhöhung (Debt-to-Equity-Swap) stimmen werden. Da auf den Hauptversammlungen der letzten fünf Jahre die durchschnittliche Präsenz bei ca. 35% des Grundkapitals lag und sich für die abgesagte Hauptversammlung am 31. August 2017 nur 37,4% der Aktionäre angemeldet hatten, ist es nach Einschätzung des Vorstands nicht mehr überwiegend wahrscheinlich, dass die Beschlussvorschläge der Verwaltung zum Kapitalschnitt und zur Sachkapitalerhöhung (Debt-to-Equity-Swap) die erforderliche ¾-Mehrheit erhalten. Damit ist die positive Fortführungsprognose für die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG entfallen und bei der Gesellschaft liegt der Insolvenzgrund der Überschuldung vor. Der Vorstand wird sich innerhalb der 3-Wochen Frist des § 15a InsO bemühen, zur Vermeidung eines Insolvenzantrags den Insolvenzgrund der Überschuldung nachhaltig zu beseitigen.
München (Deutschland), 11. September 2017
Die MCGM GmbH, München, vertreten durch Herrn Dr. Olaf Marx, zugleich handelnd in Vollmacht für weitere Aktionäre, hat ein Verlangen nach § 122 Abs. 2 AktG auf Ergänzung der Tagesordnung der auf den 10. Oktober 2017 einberufenen Hauptversammlung der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG gestellt. Gegenstand des Tagesordnungsergänzungsverlangens ist die Beschlussfassung über die Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder Dr. Peter Ramsauer, Volker Stegmann und Titus Weinheimer, die Nachwahl eines Aufsichtsratsmitglieds, die Verkleinerung des Aufsichtsrats auf 4 Mitglieder, die Änderung der Satzung zur Abschaffung der satzungsmäßigen 2/3-Mehrheit für die Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern, verschiedene Anträge zur Bestellung von Sonderprüfern sowie die Beschlussfassung über den Vertrauensentzug gegenüber dem Alleinvorstand Dr. Kay Michel. Zudem verlangen die Antragsteller die Beschlussfassung über eine Erhöhung des Grundkapitals der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der Aktionäre im Umfang von bis zu 13.089.860 Euro auf bis zu 19.634.790 Euro durch Ausgabe von bis zu 13.089.860 neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag von mindestens 1,00 Euro je Aktie. Etwaige nicht bezogene Aktien sollen der MCGM [Metal Funds 1] GmbH angeboten werden. Der Vorstand hat das Tagesordnungsergänzungsverlangen geprüft und wird es zusammen mit einer Stellungnahme der Verwaltung veröffentlichen.
Die Antragsteller halten zusammen mehr als 10% des Grundkapitals der Gesellschaft. Aufgrund des Tagesordnungsergänzungsverlangens muss der Vorstand davon ausgehen, dass die Antragsteller gegen die Vorschläge der Verwaltung zum Kapitalschnitt und zur Sachkapitalerhöhung (Debt-to-Equity-Swap) stimmen werden. Da auf den Hauptversammlungen der letzten fünf Jahre die durchschnittliche Präsenz bei ca. 35% des Grundkapitals lag und sich für die abgesagte Hauptversammlung am 31. August 2017 nur 37,4% der Aktionäre angemeldet hatten, ist es nach Einschätzung des Vorstands nicht mehr überwiegend wahrscheinlich, dass die Beschlussvorschläge der Verwaltung zum Kapitalschnitt und zur Sachkapitalerhöhung (Debt-to-Equity-Swap) die erforderliche ¾-Mehrheit erhalten. Damit ist die positive Fortführungsprognose für die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG entfallen und bei der Gesellschaft liegt der Insolvenzgrund der Überschuldung vor. Der Vorstand wird sich innerhalb der 3-Wochen Frist des § 15a InsO bemühen, zur Vermeidung eines Insolvenzantrags den Insolvenzgrund der Überschuldung nachhaltig zu beseitigen.
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