Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Bad Vilbel, 3. Juli 2017 - Die STADA Arzneimittel AG bestätigt, dass die Nidda Healthcare Holding AG, die Erwerbsgesellschaft von Bain Capital und Cinven, ihr mitgeteilt hat, derzeit zu erwägen, einen Antrag auf Befreiung von der einjährigen Sperrfrist zur Abgabe eines erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots im Sinne des § 26 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stellen. STADA prüft derzeit, ob sie dem Befreiungsantrag zustimmen würde und wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit gemäß den rechtlichen Anforderungen über den weiteren Fortgang informieren.
Bad Vilbel, 3. Juli 2017 - Die STADA Arzneimittel AG bestätigt, dass die Nidda Healthcare Holding AG, die Erwerbsgesellschaft von Bain Capital und Cinven, ihr mitgeteilt hat, derzeit zu erwägen, einen Antrag auf Befreiung von der einjährigen Sperrfrist zur Abgabe eines erneuten freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots im Sinne des § 26 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu stellen. STADA prüft derzeit, ob sie dem Befreiungsantrag zustimmen würde und wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit gemäß den rechtlichen Anforderungen über den weiteren Fortgang informieren.
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