von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der NTT Com Security AG hat das Landgericht München I bei der heutigen Verhandlung die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Frau Wirtschaftsprüferin Susann Ihlau und Herr WP Henrick Duscha von Mazars GmbH & Co. KG, 40474 Düsseldorf, angehört und zu einzelnen Punkten der Bewertung befragt. Die Verhandlung wird am 7. Dezember 2017 (9:45 Uhr) fortgesetzt.
Zur Bekanntmachung des Squeeze-outs:
http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/06/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html
LG München I, Az. 5 HK O 10044/16
Kollrus, H. u.a. ./. NTT Security AG
64 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, NTT Security AG (bislang: NTT Communications Deutschland AG): Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
In dem Spruchverfahren zu dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der NTT Com Security AG hat das Landgericht München I bei der heutigen Verhandlung die gerichtlich bestellten Abfindungsprüfer, Frau Wirtschaftsprüferin Susann Ihlau und Herr WP Henrick Duscha von Mazars GmbH & Co. KG, 40474 Düsseldorf, angehört und zu einzelnen Punkten der Bewertung befragt. Die Verhandlung wird am 7. Dezember 2017 (9:45 Uhr) fortgesetzt.
Bei der heutigen Verhandlung ließ das Gericht erkennen, dass die Marktrisikoprämie wohl zu
hoch angesetzt sein dürfte. Auch sei das im Cyber Security Markt tätige, deutlich größere Unternehmen Cisco
wohl nicht mit dem Bewertungsobjekt vergleichbar (Peer Group).
http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/06/bekanntmachung-des-squeeze-outs-bei-der.html
LG München I, Az. 5 HK O 10044/16
Kollrus, H. u.a. ./. NTT Security AG
64 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, NTT Security AG (bislang: NTT Communications Deutschland AG): Rechtsanwälte Linklaters LLP, 40212 Düsseldorf
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