Mondsee, am 21.07.2017. Heute wurde der BWT Aktiengesellschaft (in der Folge auch die "Gesellschaft") die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zugestellt, mit der dieser den von Aktionären der Gesellschaft erhobenen Klagen auf Aufhebung bzw. Nichtigerklärung des in der 25. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25.8.2015 gefassten Beschlusses auf Verschmelzung der Gesellschaft mit ihrer 100%igen Tochtergesellschaft BWT Holding AG und – damit verbunden – Delisting der Gesellschaft im Ergebnis statt gab. Der Hauptversammlungsbeschluss über die Verschmelzung, mit deren Eintragung im Firmenbuch es zu einem Delisting der BWT Aktiengesellschaft gekommen wäre, ist daher unwirksam. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.
Mitteilung der BWT Aktiengesellschaft
_________
Anmerkung der Redaktion: Unabhängig von der höchstrichterlichen Gerichtsentscheidung zu der Verschmelzung/dem Delisting ist der von der WAB Privatstiftung als Hauptgesellschafterin der BWT Aktiengesellschaft betriebene Gesellschafterausschluss (Squeeze-out).
Mitteilung der BWT Aktiengesellschaft
_________
Anmerkung der Redaktion: Unabhängig von der höchstrichterlichen Gerichtsentscheidung zu der Verschmelzung/dem Delisting ist der von der WAB Privatstiftung als Hauptgesellschafterin der BWT Aktiengesellschaft betriebene Gesellschafterausschluss (Squeeze-out).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen