von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Für die Aktien der aus der deutschen Innocoll AG aufgrund einer grenzüberschreitenden Verschmelzung entstandenen irischen Innocoll Holdings plc (zu dem diesbezüglich laufenden Spruchverfahren siehe: http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/06/spruchverfahren-zur-grenzuberschreitend.html) gibt es ein Übernahmeangebot. Die Gurnet Point L.P. (vertreten durch Waypoint International GP LLC) bietet über die Gurnet Bidco US-$ 1,75 je Innocoll-Aktie. Hinzu kommen bis zu US-$ 4,90 für ein "contingent value right" (CVR) als Erfolgskomponente. Den Aktionären wird damit eine Gegenleistung von bis zu US-$ 6,65 je Innocoll-Aktie vorgerechnet.
Für die Aktien der aus der deutschen Innocoll AG aufgrund einer grenzüberschreitenden Verschmelzung entstandenen irischen Innocoll Holdings plc (zu dem diesbezüglich laufenden Spruchverfahren siehe: http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/06/spruchverfahren-zur-grenzuberschreitend.html) gibt es ein Übernahmeangebot. Die Gurnet Point L.P. (vertreten durch Waypoint International GP LLC) bietet über die Gurnet Bidco US-$ 1,75 je Innocoll-Aktie. Hinzu kommen bis zu US-$ 4,90 für ein "contingent value right" (CVR) als Erfolgskomponente. Den Aktionären wird damit eine Gegenleistung von bis zu US-$ 6,65 je Innocoll-Aktie vorgerechnet.
Der Innocoll-Aktienkurs war nach der sehr ungewöhnlichen grenzüberscheitenden Fusion auf eine neu gegründete irische Gesellschaft komplett zusammengebrochen.
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