Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Wien - Die Vonovia SE ("Vonovia") hat an die conwert Immobilien Invest SE ("conwert") das schriftliche Verlangen nach § 1 Abs 1 GesAusG gestellt, die Hauptversammlung der conwert möge über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Vonovia gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen einer noch anzuberaumenden Hauptversammlung der conwert beschließen.
Vonovia hält nach der Abwicklung des erfolgreichen Übernahmeangebots und auch nach Abwicklung der innerhalb der Nachfrist eingelieferten Aktien insgesamt 94.867.722 Stückaktien an der conwert; dies entspricht einer Beteiligung am Grundkapital der conwert in der Höhe von 93,09 %. Vonovia ist somit Hauptaktionärin der conwert im Sinne des § 1 GesAusG.
Details zur Höhe der angemessenen Barabfindung werden nach Abschluss der erforderlichen Unternehmensbewertung gesondert bekanntgegeben.
Wien - Die Vonovia SE ("Vonovia") hat an die conwert Immobilien Invest SE ("conwert") das schriftliche Verlangen nach § 1 Abs 1 GesAusG gestellt, die Hauptversammlung der conwert möge über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Vonovia gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung im Rahmen einer noch anzuberaumenden Hauptversammlung der conwert beschließen.
Vonovia hält nach der Abwicklung des erfolgreichen Übernahmeangebots und auch nach Abwicklung der innerhalb der Nachfrist eingelieferten Aktien insgesamt 94.867.722 Stückaktien an der conwert; dies entspricht einer Beteiligung am Grundkapital der conwert in der Höhe von 93,09 %. Vonovia ist somit Hauptaktionärin der conwert im Sinne des § 1 GesAusG.
Details zur Höhe der angemessenen Barabfindung werden nach Abschluss der erforderlichen Unternehmensbewertung gesondert bekanntgegeben.
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