Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Bad Soden, 26. April 2017: Der Vorstand der TRIPLAN AG (nachfolgend "Gesellschaft") mit dem Sitz in Bad Soden (ISIN: DE 0007499303 / Freiverkehr / Basic Board) hat heute beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der TRIPLAN AG in den Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse als dem einzigen privatrechtlichen organisierten Markt, zu dem die Aktien der Gesellschaft zugelassen sind, bis zum 31.12.2017 zu kündigen (sogenanntes Delisting). Mit Wirksamwerden der Kündigung werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem privatrechtlichen organisierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Vor diesem Hintergrund und um den Kleinaktionären einen kursschonenden Verkauf ihrer Aktien der TRIPLAN AG zu ermöglichen, haben Vorstand und Aufsichtsrat heute des Weiteren beschlossen, in der ordentlichen Hauptversammlung der TRIPLAN AG am 8. Juni 2017 den Aktionären vorzuschlagen, eine Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von bis zu 1.121.551 Aktien im vereinfachten Verfahren gem. § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG nach Erwerb durch die Gesellschaft im Wege eines öffentlichen Erwerbsangebotes zu beschließen, wobei der Erwerbspreis den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise für Aktien der betreffenden Gattung im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Handelstage vor dieser Ad-Hoc-Mitteilung als auch vor Veröffentlichung des öffentlichen Erwerbsangebots um jeweils nicht mehr als 5% überschreiten darf.
Der Vorstand
Bad Soden, 26. April 2017: Der Vorstand der TRIPLAN AG (nachfolgend "Gesellschaft") mit dem Sitz in Bad Soden (ISIN: DE 0007499303 / Freiverkehr / Basic Board) hat heute beschlossen, die Einbeziehung der Aktien der TRIPLAN AG in den Freiverkehr (Basic Board) der Frankfurter Wertpapierbörse als dem einzigen privatrechtlichen organisierten Markt, zu dem die Aktien der Gesellschaft zugelassen sind, bis zum 31.12.2017 zu kündigen (sogenanntes Delisting). Mit Wirksamwerden der Kündigung werden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem privatrechtlichen organisierten Markt einer Börse im Inland oder einem vergleichbaren Markt im Ausland zum Handel zugelassen sein und gehandelt werden.
Vor diesem Hintergrund und um den Kleinaktionären einen kursschonenden Verkauf ihrer Aktien der TRIPLAN AG zu ermöglichen, haben Vorstand und Aufsichtsrat heute des Weiteren beschlossen, in der ordentlichen Hauptversammlung der TRIPLAN AG am 8. Juni 2017 den Aktionären vorzuschlagen, eine Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von bis zu 1.121.551 Aktien im vereinfachten Verfahren gem. § 237 Abs. 3 Nr. 2 AktG nach Erwerb durch die Gesellschaft im Wege eines öffentlichen Erwerbsangebotes zu beschließen, wobei der Erwerbspreis den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise für Aktien der betreffenden Gattung im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten drei Handelstage vor dieser Ad-Hoc-Mitteilung als auch vor Veröffentlichung des öffentlichen Erwerbsangebots um jeweils nicht mehr als 5% überschreiten darf.
Der Vorstand
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