IVA-News: Delisting wird geregelt
Viele Unternehmen haben durch eine Squeeze Out (Gesellschafterausschluss) oder durch eine Umstellung auf Namensaktien die Börse bereits verlassen. Endlich wird einer langjährige Forderung der Börse und des IVA Rechnung getragen und ein Gesetzesentwurf für eine geordneten Rückzug von Börse vorgelegt. Für Unternehmen war es ein Argument gegen den Börseplatz, weil nicht klar war, wie Rückzug, wenn die Voraussetzungen und die Vorteile nicht mehr gegeben sind, umgesetzt werden kann. Die Regelungen für ein faires Abfindungsangebot schließen weitgehend Manipulationen aus. Es ist aber problematisch, dass bereits eine Mehrheit von 50 Prozent plus eine Aktie einen entsprechenden Antrag stellen und durchsetzen kann. Der IVA ist für eine Schwelle von 90 Prozent, vor allem auch deshalb, weil viele Unternehmen nur einen Streubesitz von unter 25 Prozent haben, die ständig von einem Delisting bedroht wären. Die Folge wäre auch, dass institutionelle Investmentfonds verkaufen müssten bzw. erst gar nicht investieren. Die Frist der Begutachtung ist knapp und endet trotz Osterfeiertage bereits am 23.4.2017.
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
Viele Unternehmen haben durch eine Squeeze Out (Gesellschafterausschluss) oder durch eine Umstellung auf Namensaktien die Börse bereits verlassen. Endlich wird einer langjährige Forderung der Börse und des IVA Rechnung getragen und ein Gesetzesentwurf für eine geordneten Rückzug von Börse vorgelegt. Für Unternehmen war es ein Argument gegen den Börseplatz, weil nicht klar war, wie Rückzug, wenn die Voraussetzungen und die Vorteile nicht mehr gegeben sind, umgesetzt werden kann. Die Regelungen für ein faires Abfindungsangebot schließen weitgehend Manipulationen aus. Es ist aber problematisch, dass bereits eine Mehrheit von 50 Prozent plus eine Aktie einen entsprechenden Antrag stellen und durchsetzen kann. Der IVA ist für eine Schwelle von 90 Prozent, vor allem auch deshalb, weil viele Unternehmen nur einen Streubesitz von unter 25 Prozent haben, die ständig von einem Delisting bedroht wären. Die Folge wäre auch, dass institutionelle Investmentfonds verkaufen müssten bzw. erst gar nicht investieren. Die Frist der Begutachtung ist knapp und endet trotz Osterfeiertage bereits am 23.4.2017.
Quelle: IVA - Interessenverband für Anleger
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