von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Bei der österreichischen BDI - BioEnergy International AG, bei der zum Ende des letzten Jahres ein Delisting der Aktien erfolgte - siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/12/delisting-der-bdi-bioenergy.html - folgt als nächster Schritt ein Squeeze-out. Unter TOP 8 der auf den 11. Mai 2017 anberaumten Hauptversammlung soll über den Gesellschafterausschluss (die österreichische Bezeichnung für einen Squeeze-out) abgestimmt werden. Laut Beschlussvorlage sollen die BDI-Aktien für EUR 13,50 auf die BDI Beteiligungs GmbH übertragen werden.
Die Angemessenheit dieses Barabfindungsbetrags wird in einem gerichtlichen Verfahren (entsprechend einem Spruchverfahren in Deutschland) überprüft werden.
Ein Handel der BDI-Aktien findet nach dem Delisting derzeit nur noch im Freiverkehr an der Börse Hamburg statt.
Bei der österreichischen BDI - BioEnergy International AG, bei der zum Ende des letzten Jahres ein Delisting der Aktien erfolgte - siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2016/12/delisting-der-bdi-bioenergy.html - folgt als nächster Schritt ein Squeeze-out. Unter TOP 8 der auf den 11. Mai 2017 anberaumten Hauptversammlung soll über den Gesellschafterausschluss (die österreichische Bezeichnung für einen Squeeze-out) abgestimmt werden. Laut Beschlussvorlage sollen die BDI-Aktien für EUR 13,50 auf die BDI Beteiligungs GmbH übertragen werden.
Die Angemessenheit dieses Barabfindungsbetrags wird in einem gerichtlichen Verfahren (entsprechend einem Spruchverfahren in Deutschland) überprüft werden.
Ein Handel der BDI-Aktien findet nach dem Delisting derzeit nur noch im Freiverkehr an der Börse Hamburg statt.
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