Landgericht Düsseldorf
Beschluss
in dem Verfahren nach dem AktG Kollrus u.a. gegen Comfort Enterprise (Germany) GmbH
35 O 93/16 [AktE]
In dem Verfahren auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung wird gem. § 6 SpruchG
35 O 93/16 [AktE]
In dem Verfahren auf Festsetzung einer angemessenen Barabfindung wird gem. § 6 SpruchG
Rechtsanwalt Dr. Peter Dreier, Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf
zum gemeinsamen Vertreter derjenigen außenstehenden Aktionäre der Medisana AG mit Sitz in Neuss, die nicht selbst Antragsteller sind, bestellt.
Düsseldorf, 14.03.2017
5. Kammer für Handelssachen
Der Vorsitzende
Dr. Vomhof, Vorsitzender Richter am Landgericht
Quelle: Bundesanzeiger vom 27. März 2017
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen