von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Verschmelzung der PETROTEC AG auf die REG Germany AG, München, ist am 2. Januar 2017 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (Amtsgericht München) eingetragen und am 3. Januar 2017 bekannt gemacht worden. Mit dieser Eintragung ist auch der auf der Hauptversammlung am 15. November 2016 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der PETROTEC AG wirksam geworden.
Für den Squeeze-out hatte die Hauptaktionärin eine Barabfindung in Höhe von EUR 1,06 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der PETROTEC AG angeboten. Die Angemessenheit dieses Betrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
Die Verschmelzung der PETROTEC AG auf die REG Germany AG, München, ist am 2. Januar 2017 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft (Amtsgericht München) eingetragen und am 3. Januar 2017 bekannt gemacht worden. Mit dieser Eintragung ist auch der auf der Hauptversammlung am 15. November 2016 beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der PETROTEC AG wirksam geworden.
Für den Squeeze-out hatte die Hauptaktionärin eine Barabfindung in Höhe von EUR 1,06 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der PETROTEC AG angeboten. Die Angemessenheit dieses Betrags wird in einem Spruchverfahren überprüft werden.
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