von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L., Oldenburg, ist ohne Erhöhung beendet worden. Das Landgericht Hannover hatte mit Beschluss vom 5. Juli 2016 eine Erhöhung abgelehnt. Das OLG Celle hat die dagegen von mehreren Antragstellern eingereichten Beschwerden zurückgewiesen.
Die Robert Bosch GmbH hatte trotz eines Liquidationswertes von nur EUR 0,04 je Aktie als Barabfindung EUR 1,96 je Aktie der früheren aleo solar AG, deren operatives Geschäft 2014 weiterveräußert wurde, geboten (orientiert am durchschnittlichen Börsenkurs), vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/02/aleo-solar-corporate-news-aleo-solar-ag.html. Um das für ein aktienrechtliches Squeeze-out erforderliche Quorum von 95% zu erreichen, hatte der Bosch-Konzern im Dezember 2014 Aktien von der Deutschen Balaton AG zu einem deutlich höheren Preis gekauft. Dieser höhere Preis ist allerdings nach Auffassung von LG Hannover und OLG Celle nicht für den Abfindungsbetrag heranzuziehen. Auch eine mögliche Nutzung der Verlustvorträge der Gesellschaft (in dreistelliger Millionenhöhe) sei nicht zu berücksichtigen, da hierfür das höchst defizitäre Geschäft des Gesellschaft fortgesetzt hätte werden müssen.
Das OLG Celle hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Das Spruchverfahren ist damit abgeschlossen.
OLG Celle, Beschluss vom 28. Dezember 2016, Az. 9 W 126/16
LG Hannover, Beschluss vom 5. Juli 2016, Az. 26 O 57/15
Equitis UG u.a. ./. Robert Bosch GmbH
39 Antragsteller, davon 8 Beschwerdeführer
gemeinsamer vertreter: RA Matthias Fontaine, 30175 Hannover
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Robert Bosch GmbH: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
Das Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AS Abwicklung und Solar-Service AG i.L., Oldenburg, ist ohne Erhöhung beendet worden. Das Landgericht Hannover hatte mit Beschluss vom 5. Juli 2016 eine Erhöhung abgelehnt. Das OLG Celle hat die dagegen von mehreren Antragstellern eingereichten Beschwerden zurückgewiesen.
Die Robert Bosch GmbH hatte trotz eines Liquidationswertes von nur EUR 0,04 je Aktie als Barabfindung EUR 1,96 je Aktie der früheren aleo solar AG, deren operatives Geschäft 2014 weiterveräußert wurde, geboten (orientiert am durchschnittlichen Börsenkurs), vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/02/aleo-solar-corporate-news-aleo-solar-ag.html. Um das für ein aktienrechtliches Squeeze-out erforderliche Quorum von 95% zu erreichen, hatte der Bosch-Konzern im Dezember 2014 Aktien von der Deutschen Balaton AG zu einem deutlich höheren Preis gekauft. Dieser höhere Preis ist allerdings nach Auffassung von LG Hannover und OLG Celle nicht für den Abfindungsbetrag heranzuziehen. Auch eine mögliche Nutzung der Verlustvorträge der Gesellschaft (in dreistelliger Millionenhöhe) sei nicht zu berücksichtigen, da hierfür das höchst defizitäre Geschäft des Gesellschaft fortgesetzt hätte werden müssen.
Das OLG Celle hat die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. Das Spruchverfahren ist damit abgeschlossen.
OLG Celle, Beschluss vom 28. Dezember 2016, Az. 9 W 126/16
LG Hannover, Beschluss vom 5. Juli 2016, Az. 26 O 57/15
Equitis UG u.a. ./. Robert Bosch GmbH
39 Antragsteller, davon 8 Beschwerdeführer
gemeinsamer vertreter: RA Matthias Fontaine, 30175 Hannover
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Robert Bosch GmbH: Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40213 Düsseldorf
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen