In dem seit 2009 laufenden Spruchverfahren zu Squeeze-out bei der AWD Holding AG hatte das LG Hannover die Spruchanträge zurückgewiesen. Die dagegen von mehreren Antragstellern eingelegte Beschwerden hat das OLG Celle nunmehr mit Beschluss vom 28. Dezember 2016, Az. 9 W 115/16, zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.
OLG Celle, Beschluss vom 28. Dezember 2016, Az. 9 W 115/16
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
LG Hannover, Beschluss vom 2. März 2016, Az. 23 O 191/09
123 Antragsteller, davon 10 Beschwerdeführergemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
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