Im Hauruckverfahren hat die Koalition neue Regeln für das sogenannte Delisting, also den Rückzug eines Unternehmens von der Börse, verabschiedet. Leider mehr schlecht als recht. Bereits im Rahmen der Aktienrechtsnovelle Anfang des Jahres hatte ich die Koalition dazu aufgefordert, zum Schutz von kleinen Aktionären endlich aktiv zu werden.
Die Sachverständigen haben diese Forderung in der Anhörung nachdrücklich unterstützt. Jetzt haben die Koalitionäre in einem anderen Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie eilig eine Regelung geschaffen, die Aktionäre bei einem Börsenrückzug besser schützen soll. Doch wird durch das Gesetz von Union und SPD kein ausreichender Schutz von kleinen Aktionären erreicht, weil sich das vorgesehene Kaufangebot an die Aktionäre am Börsenkurs orientiert. Dieser Ansatz ist anfällig für Manipulation und Zufallsergebnisse. Hier geht’s zu meiner Rede.
Die Sachverständigen haben diese Forderung in der Anhörung nachdrücklich unterstützt. Jetzt haben die Koalitionäre in einem anderen Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie eilig eine Regelung geschaffen, die Aktionäre bei einem Börsenrückzug besser schützen soll. Doch wird durch das Gesetz von Union und SPD kein ausreichender Schutz von kleinen Aktionären erreicht, weil sich das vorgesehene Kaufangebot an die Aktionäre am Börsenkurs orientiert. Dieser Ansatz ist anfällig für Manipulation und Zufallsergebnisse. Hier geht’s zu meiner Rede.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen