von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
Die DAB Bank AG, bei der kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out durchgeführt wurde, hat ihre Kunden mit Schreiben vom 26. Oktober 2015 darauf hingewiesen, dass die DAB Bank AG zum 1. Januar 2016 mit der BNP Paribas S.A. verschmelzen und somit in die deutsche Zweigniederlassung der BNP Paribas S.A. „überführt“ werden wird. Die DAB Bank ist damit zukünftig – wie bereits derzeit die Consorsbank (früher: Cortal Consors) – rechtlich gesehen nur noch eine Marke der BNP Paribas S.A. Die Geschäfte der Muttergesellschaft (einschließlich der unter der Marke „Consorsbank“ betriebenen Geschäfte) werden damit vollkommen mit den Geschäften der DAB Bank AG zusammengeführt („integriert“). Hierdurch ergeben sich erheblich Einsparungen (u.a. hinsichtlich des in dem Schreiben erwähnten Einlagesicherungssystems).
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