Auf der ao. Hauptversammlung der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft am 6. November 2015 soll ein Squeeze-out beschlossen werden:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) der GFKL Financial Services Aktiengesellschaft werden gemäß dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären (§§ 327a ff. Aktiengesetz) gegen Gewährung einer von der Garfunkel Holding GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 101898 (Hauptaktionärin), zu zahlenden Barabfindung in Höhe von EUR 23,71 für je eine auf den Inhaber lautende Stückaktie auf die Garfunkel Holding GmbH übertragen.“
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