von Rechtsanwalt Martin Arendts, ARENDTS ANWÄLTE
In dem Spruchverfahren zu dem am 3. Juli 2014 eingetragenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der RÖDER Zeltsysteme und Service AG hat das LG Frankfurt am Main Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 13. Oktober 2015, 10:30 Uhr, angesetzt.
Zuvor soll die sachverständige Prüferin zu den Einwendungen der Antragsteller und des gemeinsamen Vertreters schriftlich Stellung nehmen. Darüber hinaus hat das Gericht der Prüferin aufgegeben, den Unternehmens- und Anteilswert mit einer Marktrisikoprämie von 4,5% nach Steuern zu ermitteln.
Unmittelbar nach dem Squeeze-out war die dann "besenreine" RÖDER von Zurmont Madison zum Jahresende 2014 an die RAG-Stiftung weiterverkauft worden, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/11/zurmont-madison-rag-stiftung-ubernimmt.html.
LG Frankfurt am Min, Az. 3-05 O 50/14
Scherzer & Co. AG ./. Zurmont Madison Deutschland GmbH
Scherzer & Co. AG ./. Zurmont Madison Deutschland GmbH
61 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Zurmont Madison Deutschland GmbH:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, 80339 München
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Hahn, 90431 Nürnberg
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Zurmont Madison Deutschland GmbH:
Rechtsanwälte Beiten Burkhardt, 80339 München
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