Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Frankfurt/Main, 5. Juni 2015 - Der Vorstand der Powerland AG (ISIN DE000PLD5558 / Prime Standard), dem führenden chinesischen Hersteller von Handtaschen, Lederwaren und Accessoires, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bei der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Powerland AG zum Handel im regulierten Markt (Delisting) zu stellen. Es ist davon auszugehen, dass das Delisting sechs Monate nach Veröffentlichung der positiven Entscheidung der Frankfurter Wertpapierböse wirksam wird. Der Vorstand begründet seine Entscheidung damit, dass der wirtschaftliche Nutzen der Börsennotierung der Powerland AG den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Powerland AG c/o GFD - Gesellschaft für Finanzkommunikation mbH
Fellnerstraße 7-9, 60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 66 554 -459 Fax: +49 (0) 69 66 554 - 276
E-Mail: ir@powerland.ag
Frankfurt/Main, 5. Juni 2015 - Der Vorstand der Powerland AG (ISIN DE000PLD5558 / Prime Standard), dem führenden chinesischen Hersteller von Handtaschen, Lederwaren und Accessoires, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bei der Frankfurter Wertpapierbörse zeitnah einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Powerland AG zum Handel im regulierten Markt (Delisting) zu stellen. Es ist davon auszugehen, dass das Delisting sechs Monate nach Veröffentlichung der positiven Entscheidung der Frankfurter Wertpapierböse wirksam wird. Der Vorstand begründet seine Entscheidung damit, dass der wirtschaftliche Nutzen der Börsennotierung der Powerland AG den damit verbundenen Aufwand nicht mehr rechtfertigt.
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Powerland AG c/o GFD - Gesellschaft für Finanzkommunikation mbH
Fellnerstraße 7-9, 60322 Frankfurt am Main
Tel.: +49 (0) 69 66 554 -459 Fax: +49 (0) 69 66 554 - 276
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