Börse Online berichtet über die Folgen des Frosta-Urteils:
"Im ,,Frosta-Urteil‘‘ vom 8. Oktober 2013 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Delisting ohne Hauptversammlungsbeschluss und Pflichtangebot kein Eingriff in die Vermögensrechte der Aktionäre ist. Dieses Urteil nutzen gewiefte Anwälte und Großaktionäre, um Delistings zu beschließen. (....)"
http://www.boerse-online.de/nachrichten/konjunktur/Delisting-Boersen-muessen-Regeln-aendern-1000669201
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