Ad hoc-Meldung nach § 15 WpHG
Gelsenkirchen, 26. Juni 2015 - Der Vorstand der Pilkington Deutschland AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage ein Delisting der Aktien der Pilkington Deutschland AG beschlossen. Der Vorstand wird daher den Widerruf der Aktien der Pilkington Deutschland AG zu den Regulierten Märkten der Frankfurter Wertpapierbörse, der Börse München und der Börse Berlin beantragen.
In zeitlicher Hinsicht rechnet der Vorstand damit, dass der Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Regulierten Markt durch die Frankfurter Wertpapierbörse sowie durch die Börsen München und Berlin voraussichtlich im ersten Quartal 2016 wirksam wird.
Hintergrund der vom Vorstand getroffenen Entscheidung über die Durchführung eines Delisting ist die hiermit verbundene Möglichkeit, den aus der Börsennotierung der Aktien resultierenden, nicht unerheblichen Kosten- und Verwaltungsaufwand der Gesellschaft zu reduzieren. Zudem ergeben sich nach der Einschätzung des Vorstands aus der Börsennotierung - wie sich aus den vergleichsweise geringen Handelsvolumina ableiten lässt - keine bedeutsamen Vorteile für die Gesellschaft und ihre Aktionäre mehr.
Gelsenkirchen, 26. Juni 2015 - Der Vorstand der Pilkington Deutschland AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom heutigen Tage ein Delisting der Aktien der Pilkington Deutschland AG beschlossen. Der Vorstand wird daher den Widerruf der Aktien der Pilkington Deutschland AG zu den Regulierten Märkten der Frankfurter Wertpapierbörse, der Börse München und der Börse Berlin beantragen.
In zeitlicher Hinsicht rechnet der Vorstand damit, dass der Widerruf der Zulassung zum Börsenhandel im Regulierten Markt durch die Frankfurter Wertpapierbörse sowie durch die Börsen München und Berlin voraussichtlich im ersten Quartal 2016 wirksam wird.
Hintergrund der vom Vorstand getroffenen Entscheidung über die Durchführung eines Delisting ist die hiermit verbundene Möglichkeit, den aus der Börsennotierung der Aktien resultierenden, nicht unerheblichen Kosten- und Verwaltungsaufwand der Gesellschaft zu reduzieren. Zudem ergeben sich nach der Einschätzung des Vorstands aus der Börsennotierung - wie sich aus den vergleichsweise geringen Handelsvolumina ableiten lässt - keine bedeutsamen Vorteile für die Gesellschaft und ihre Aktionäre mehr.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen