von Rechtsanwalt Martin Arendts. M.B.L.-HSG
Bei der Swarco Traffic Holding AG (bis 2010: MTech, eine aus der Signalbau Huber hervorgegangene Holdinggesellschaft), München, kommt es wie zu erwarten zu einem Ausschluss der Minderheitsaktionäre zugunsten der SWARCO AG mit Sitz in Wattens, Österreich (ein Hersteller von Mikroglasperlen für die Verkehrssicherheit und u.a. der weltgrößte Ampelhersteller). Der nunmehr von der Hauptaktionärin gebotene Betrag in Höhe von EUR 6,66 liegt deutlich über dem Übernahmeangebot in Höhe von EUR 4,- im letzten Jahr (siehe hierzu http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/08/freiwilliges-erwerbsangebot-die.html).
Bereits zuvor war ein Delisting der Swarco Traffic Holding-Aktien beschlossen worden, vgl. http://spruchverfahren.blogspot.de/2014/04/swarco-traffic-holding-ag-delisting-der.html. Seit November 2014 fand ein Handel nur noch bei Valora statt (http://valora.de/valora/kurse?isin=DE0007236309).
Die SWARCO AG hält nach Angaben in der Hauptversammlungseinladung nunmehr ca. 96,80% der Aktien. Die Hauptversammlung am 23. Juli 2015 soll unter TOP 6 dem Squeeze-out zustimmen. Die Beschlussvorlage lautet:
„Die auf den Inhaber lautenden Stückaktien der übrigen Aktionäre der Swarco Traffic Holding AG mit Sitz in München (Minderheitsaktionäre) werden in dem Verfahren zum Ausschluss von Minderheitsaktionären nach §§ 327a ff. Aktiengesetz gegen Gewährung einer von dem Hauptaktionär SWARCO AG mit Sitz in Wattens, Österreich, zu zahlenden angemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 6,66 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Swarco Traffic Holding AG mit einem auf die jeweilige Stückaktie entfallenden anteiligen Nennbetrag des Grundkapitals von EUR 1,00 auf den Hauptaktionär übertragen.“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen