Corporate News
Die MMS Germany Holdings GmbH in Düsseldorf (nachfolgend: MMS) hat dem Vorstand der Pixelpark AG das Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der Pixelpark AG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf MMS als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließt (sog. "Squeeze-out"). MMS gehören mehr als 95% des Grundkapitals der Pixelpark AG, so dass sie Hauptaktionärin im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG ist.
Die Pixelpark AG ist als nicht börsennotierte Gesellschaft zwar nicht zu
dieser Mitteilung verpflichtet. Der Vorstand hat jedoch im Sinne der
Transparenz zugunsten der Aktionäre beschlossen, diese Information zu
veröffentlichen.
Die ordentliche Hauptversammlung 2015, die auch über die Übertragung der
Aktien gegen Barabfindung beschließen soll, ist derzeit für den 27. August
2015 vorgesehen.
Berlin, den 1. Juni 2015
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