Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Stuttgart, 11. März 2015. Der Vorstand der Celesio AG (Gesellschaft) mit Sitz in Stuttgart, ISIN DE000CLS 1001, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bei den Börsen, an denen die Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt gehandelt werden, jeweils den Widerruf der Zulassung zum Handel im regulierten Markt kurzfristig zu beantragen (sogenanntes Delisting). Derzeit sind die Aktien der Celesio AG zum Handel im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Handel im regulierten Markt an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Stuttgart und München zugelassen.
Der Vorstand hat weiter beschlossen, im Zusammenhang mit dem Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Handel im regulierten Markt bei den Börsen in Düsseldorf und München zu beantragen, die Aktie der Gesellschaft in den Freiverkehr im Marktsegment Primärmarkt (Düsseldorf) bzw. im Marktsegment m:access (München) einzubeziehen.
Die bestehende Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Börsen Hamburg und Hannover wird durch die bei den Börsen in Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Stuttgart und München gestellten Anträge nicht berührt. Nach positiver Bescheidung des Antrags auf Widerruf der Zulassung und Wirksamwerden der Entscheidungen der betroffenen Börsen würden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse gehandelt werden. Derzeit rechnet der Vorstand der Gesellschaft damit, dass die Aktien der Gesellschaft voraussichtlich spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse in keinem regulierten Markt mehr gehandelt werden.
Stuttgart, 11. März 2015. Der Vorstand der Celesio AG (Gesellschaft) mit Sitz in Stuttgart, ISIN DE000CLS 1001, hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bei den Börsen, an denen die Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt gehandelt werden, jeweils den Widerruf der Zulassung zum Handel im regulierten Markt kurzfristig zu beantragen (sogenanntes Delisting). Derzeit sind die Aktien der Celesio AG zum Handel im Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Handel im regulierten Markt an den Börsen Berlin, Düsseldorf, Stuttgart und München zugelassen.
Der Vorstand hat weiter beschlossen, im Zusammenhang mit dem Antrag auf Widerruf der Zulassung zum Handel im regulierten Markt bei den Börsen in Düsseldorf und München zu beantragen, die Aktie der Gesellschaft in den Freiverkehr im Marktsegment Primärmarkt (Düsseldorf) bzw. im Marktsegment m:access (München) einzubeziehen.
Die bestehende Einbeziehung der Aktien der Gesellschaft in den Freiverkehr der Börsen Hamburg und Hannover wird durch die bei den Börsen in Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Stuttgart und München gestellten Anträge nicht berührt. Nach positiver Bescheidung des Antrags auf Widerruf der Zulassung und Wirksamwerden der Entscheidungen der betroffenen Börsen würden die Aktien der Gesellschaft nicht mehr in einem regulierten Markt einer Börse gehandelt werden. Derzeit rechnet der Vorstand der Gesellschaft damit, dass die Aktien der Gesellschaft voraussichtlich spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung der Frankfurter Wertpapierbörse in keinem regulierten Markt mehr gehandelt werden.
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