Synaxon AG: Ergebnisanstieg in 2014 / Dividendenvorschlag von 0,70 EUR je dividendenberechtigter Aktie / Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Synaxon AG zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse
Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG
Der SYNAXON-Konzern konnte das EBIT/Betriebsergebnis im Jahr 2014 auf 1.292
TEUR (Vorjahr: 7 TEUR) steigern. Die Umsatzerlöse nahmen durch den Verzicht
auf nicht profitable Geschäfte im Handelsbereich hingegen auf 31.336 TEUR
(Vorjahr: 37.505 TEUR) ab. Der Konzernabschluss und der Jahresabschluss der
Synaxon AG werden am 26. März 2015 veröffentlicht.
In der heutigen Bilanzsitzung haben Aufsichtsrat und Vorstand der Synaxon
AG beschlossen, der Hauptversammlung die Ausschüttung einer Dividende für
das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 0,70 Euro je dividendenberechtigter
Stückaktie vorzuschlagen. Aufgrund der guten Kapitalausstattung soll die
Ausschüttung zum Teil aus den Gewinnrücklagen erfolgen. Die
Hauptversammlung wird am 08.05.2015 über die Gewinnverwendung entscheiden.
Zudem hat der Vorstand heute beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der
Zulassung aller Aktien der Gesellschaft mit der WKN 687380 zum regulierten
Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse als dem einzigen
regulierten Markt, zu dem die Aktien der Synaxon AG zugelassen sind
(reguläres Delisting), zu stellen. Der Aufsichtsrat der Synaxon AG hat
diesem Beschluss heute zugestimmt.
Der Vorstand wird den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der
Synaxon AG zeitnah bei der Frankfurter Wertpapierbörse stellen.
Nach positiver Bescheidung des Antrags auf Widerruf der Börsenzulassung
durch die Frankfurter Wertpapierbörse wird das Delisting voraussichtlich
sechs Monate nach Veröffentlichung des Widerrufs der Frankfurter
Wertpapierbörse wirksam werden. Die Aktien der Synaxon AG würden dann nicht
mehr in einem regulierten Markt einer Börse gehandelt werden.
Kontakt:
Synaxon AG
Investor Relations
Telefon: +49 (0) 5207 - 9299-292,
E-Mail: ir@synaxon.de
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