Landgericht München I
Bekanntmachung des Landgerichts München I
Az. 5 HK O 7455/13
Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs für die Aktionäre der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft aus Anlass eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages anhängig.
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth
TaylorWessing Isartorplatz 8 80331 München Tel.: 0 89/2 10 38-0 |
Dr. Krenek, Vorsitzender Richter am Landgericht
Quelle: Bundesanzeiger vom 12. November 2013
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