Nach einem Bericht der Aktionärsvereinigung SdK gab es in dem Spruchverfahren zu dem 2002 beschlossenen Squeeze-out bei der Horten AG eine deutliche Erhöhung des Barabfindungsbetrags. Statt EUR 9,50 je Horten-Aktie sollen die Minderheitsaktionäre nach der erstinstanzlichen Entscheidung des LG Düsseldorf EUR 11,99 erhalten (+ ca. 26%).
AnlegerPlus 10/2013
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen