In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Internolix AG hat das Landgericht Frankfurt am Main mit Beschluss vom 22. Oktober 2013 die Anträge auf Erhöhung des Barabfindungsbetrags zurückgewiesen. Den ausgeschlossenen Minderheitsaktionären war EUR 2,29 je Internolix-Aktie gezahlt worden.
Landgericht Frankfurt am Main, 5. Kammer für Handelssachen, Beschluss vom 22. Oktober 2013
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