von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) bei der Deutschen Immobilien Holding AG hat das Landgericht Bremen die zahlreichen Spruchanträge mit Beschluss vom 19. September 2013 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 13 O 147/13 verbunden. Das Gericht beabsichtigt, Herrn Rechtsanwalt Jens-Uwe Nölle, 28195 Bremen, zum gemeinsamen Vertreter zu bestellen.
In einem Prozessvergleich mit mehreren Anfechtungsklägern hatte sich die Hauptaktionärin, die Zech Group GmbH, gegenüber den übrigen Aktionären der Deutschen Immobilien Holding AG verpflichtet, zusätzlich zu der bisher angebotenen Barabfindung von EUR 1,72 einen weiteren Betrag in Höhe von EUR 1,03 pro übertragener Stückaktie zu bezahlen, siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/04/deutsche-immobilien-holding.html .
LG Bremen, Az. 13 O 147/13
111 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: (voraussichtlich) RA Jens-Uwe Nölle, 28195 Bremen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Zech Group GmbH:
Rechtsanwälte Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, 50678 Köln
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