von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das seit 2002 laufende Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Dresdner Bank AG (inzwischen verschmolzen auf die Commerzbank) zugunsten der Allianz endete erstinstanzlich mit einer Enttäuschung. Das Landgericht Frankfurt am Main lehnte eine Erhöhung der Barabfindung ab. Wir werden die Entscheidungsgründe noch im Einzelnen analysieren.
Gegen die Entscheidung des LG Frankfurt am Main kann Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt werden.
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. September 2013, Az. 3-08 O 99/02
30 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Andreas Thomas, 60439 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegner: Rechtsanwälte Allen Overy, 40213 Düsseldorf
Das seit 2002 laufende Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Dresdner Bank AG (inzwischen verschmolzen auf die Commerzbank) zugunsten der Allianz endete erstinstanzlich mit einer Enttäuschung. Das Landgericht Frankfurt am Main lehnte eine Erhöhung der Barabfindung ab. Wir werden die Entscheidungsgründe noch im Einzelnen analysieren.
Gegen die Entscheidung des LG Frankfurt am Main kann Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt werden.
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. September 2013, Az. 3-08 O 99/02
30 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Andreas Thomas, 60439 Frankfurt am Main
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegner: Rechtsanwälte Allen Overy, 40213 Düsseldorf
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