von Rechtsanwalt Martin Arendts
In den drei Spruchverfahren (Delisting, Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag und Squeeze-out) zur IXOS Software AG (inzwischen mit der Open Text Software GmbH verschmolzen) hat das LG München I bei dem Termin am 5. September 2013 einen Vergleich protokolliert. In den Delisting- und BGAV-Verfahren soll der Barabfindungsbetrag je IXOS-Aktie nach der Vergleichsregelung von 9,38 auf EUR 11,16 erhöht werden, in dem Squeeze-out-Verfahren von EUR 11,88 auf EUR 12,50. Die Verfahren sind damit aber noch nicht endgültig abgeschlossen, da noch mehrere Zustimmungserklärungen von Antragstellern ausstehen.
LG München I, Az. 5 HK O 8496/05 (Delisting)
Az. 5 HK O 9988/05 (Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag)
Az. 5 HK O 916/09 (Squeeze-out)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen