von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Novasoft AG, Heidelberg, hat das Landgericht Mannheim - wie berichtet - den Barabfindungsbetrag von EUR 3,89 auf EUR 4,45 erhöht (Beschluss vom 17. Mai 2013, Az. 23 AktE 21/06), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/06/squeeze-out-novasoft-ag-landgericht.html .
In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Novasoft AG, Heidelberg, hat das Landgericht Mannheim - wie berichtet - den Barabfindungsbetrag von EUR 3,89 auf EUR 4,45 erhöht (Beschluss vom 17. Mai 2013, Az. 23 AktE 21/06), siehe http://spruchverfahren.blogspot.de/2013/06/squeeze-out-novasoft-ag-landgericht.html .
Mehrere Antragsteller haben gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt, so dass es zu einer Überprüfung durch das Oberlandesgericht kommen dürfte. Die von der Kanzlei Hengeler Mueller vertretene Antragsgegnerin CIBER Holding GmbH hat schriftsätzlich erklärt, ggf. eine Anschlussbeschwerde einzulegen.
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