Hagen, 25. Juli 2013 - Der Beschluss der Hauptversammlung der Douglas Holding AG (ISIN DE0006099005) vom 28. Mai 2013 über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Douglas Holding AG auf die Beauty Holding Two GmbH als Hauptaktionärin gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer Barabfindung von EUR 38,00 je auf den Inhaber lautende Stückaktie wurde am 25. Juli 2013 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen.
Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Douglas Holding AG auf die Beauty Holding Two GmbH übergegangen.
Die Börsennotierung der Aktien der Douglas Holding AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.
Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung wird die Beauty Holding Two GmbH gesondert veröffentlichen.
Douglas Holding AG
Kabeler Str. 4
58099 Hagen
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt a.M. (Prime Standard), Düsseldorf, Berlin und Hamburg, Freiverkehr in Hannover, München und Stuttgart
Die Börsennotierung der Aktien der Douglas Holding AG wird voraussichtlich in Kürze eingestellt werden. Der bis dahin noch stattfindende Börsenhandel ist nur ein Handel mit Barabfindungsansprüchen der Minderheitsaktionäre.
Die Modalitäten der Auszahlung der festgelegten Barabfindung wird die Beauty Holding Two GmbH gesondert veröffentlichen.
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