Das Bundeskartellamt hatte im Frühjahr dieses Jahres das Vorhaben der Asklepios Kliniken Verwaltungsgesellschaft, sich mit bis zu 10,1% der Aktien an dem Wettbewerber Rhön-Klinikum AG zu beteiligen, nur unter einer aufschiebenden Bedingung genehmigt.
Asklepios möchte der Bedingung, Kliniken am Standort Goslar zu veräußern, nicht mehr nachkommen.
Der Zusammenschluss hätte die marktbeherrschende Stellung von Asklepios im Raum Goslar verstärkt. Deshalb hatte das Bundeskartellamt die Veräußerung der von Asklepios betriebenen Harzklinik, des Dr.-Herbert-Nieper-Krankenhauses sowie des Medizinischen Versorgungszentrums, MVZ Harz, an einen unabhängigen Krankenhausträger zur Bedingung für die Erlaubnis gemacht. Dieser Bedingung möchte Asklepios nun nicht mehr nachkommen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Asklepios-Gruppe hat mitgeteilt, die Kliniken in Goslar nicht mehr veräußern zu wollen. Damit ist das ursprünglich angemeldete Vorhaben nun untersagt. Dies ist das erste Mal in unserer Fallpraxis, dass die Beteiligten ihr eigenes Angebot zur Beseitigung wettbewerblicher Probleme schließlich doch nicht umsetzen wollen und deshalb aus einer Freigabe unter aufschiebender Bedingung eine Untersagung wird."
Asklepios kann ohne vorherige kartellbehördliche Genehmigung keine Beteiligung–- auch keine Minderheitsbeteiligung – an der Rhön-Klinikum AG erwerben, wenn die Höhe dieser Beteiligung Asklepios in die Lage versetzen würde, einen sog. wettbewerblich erheblichen Einfluss auszuüben.
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