von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre der Derby Cycle Aktiengesellschaft, 49661 Cloppenburg, haben beim Landgericht Hannover die Durchführung eines Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der angeboten Barabfindung beantragt (Az. 23 AktE 7/13, 23 AktE 8/13, 23 AktE 9/13, 23 AktE 61/13 u.a.). Der Beschluss zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin, die Pon Holding Germany GmbH, Karl-Ferdinand-Braun-Str. 18, 50170 Kerpen, wurde Ende 2012 im Handelsregister eingetragen.
Von Antragstellerseite wurde u.a. auf die Marktchancen der wirtschaftlich interessanten und innovativen Elektroräder („Pedelecs“) hingewiesen. Die Antragsgegnerin wird von der Kanzlei Clifford Chance vertreten.
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