von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht (LG) Nürnberg-Fürth hat in dem Spruchverfahren zu dem Ende 2010 erfolgten Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der TA Triumph-Adler AG, Nürnberg, den Barabfindungsbetrag von EUR 1,90 um EUR 0,23 auf nunmehr EUR 2,13 erhöht (Beschluss vom 28. März 2013, Az. 1 HK O 9302/10). Dies entspricht einer Nachbessung um mehr als 12%.
Das LG Nürnberg-Fürth hatte ohne Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens der Wert der Gesellschaft auf ca. EUR 117,9 Mio. geschätzt, was einem Wert je Aktie in Höhe von EUR 2,13 entspricht. Berücksichtigt hat das Gericht dabei einen negativen Sonderwert für Pensionszusagen in Höhe von EUR 85,944 Mio.
95 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Jörg Pluta, 80335 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, KYOCERA MITA Corporation:
Rechtsanwälte Raupach & Wollert-Elmendorff Rechtsanwaltsgeellschaft mbH
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