Die Vue Beteiligungs GmbH, Hamburg (ehemals Vue Beteiligungs AG), hat mit Schreiben vom 29. März 2013 der CinemaxX Aktiengesellschaft das Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 S. 1 AktG übermittelt, dass die Hauptversammlung der CinemaxX Aktiengesellschaft über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der CinemaxX Aktiengesellschaft auf die Vue Beteiligungs GmbH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen solle.
Die Vue Beteiligungs GmbH ist nach eigenen Angaben mit ca. 97,47% am Grundkapital der CinemaxX Aktiengesellschaft beteiligt und damit Hauptaktionärin der CinemaxX Aktiengesellschaft im Sinne von § 327a Abs. 1 S. 1 AktG.
Der Übertragungsbeschluss wird voraussichtlich in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der CinemaxX Aktiengesellschaft gefasst werden.
Die Vue Beteiligungs GmbH wird der CinemaxX
Aktiengesellschaft vor der Einberufung der über das Verlangen der Vue Beteiligungs
GmbH beschließenden Hauptversammlung die endgültig festgelegte Höhe der
Barabfindung mitteilen.
Hamburg, den 02. April 2013
CinemaxX Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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