Aktuelle Informationen zu Spruchverfahren bei Squeeze-out-Fällen, Organverträgen und Fusionen sowie zu Übernahmeangeboten, StaRUG-Enteignungen und Delisting-Fällen
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Donnerstag, 15. Januar 2026
Menold Bezler berät Carl Mahr Holding bei Squeeze-out der NanoFocus AG
Menold Bezler hat die Carl Mahr Holding GmbH mit Sitz in Göttingen als Hauptaktionärin der NanoFocus AG mit Sitz in Oberhausen bei dem erfolgreichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) der NanoFocus AG beraten.
Der am 12. November 2025 von der außerordentlichen Hauptversammlung der seit 2005 im Freiverkehr gelisteten NanoFocus AG beschlossene Ausschluss der Minderheitsaktionäre wurde am 22. Dezember 2025 in das Handelsregister eingetragen. Sämtliche Aktien der Minderheitsaktionäre sind damit gegen Zahlung der Barabfindung auf die Carl Mahr Holding GmbH übergegangen. Der Handel der Aktien der NanoFocus AG an den Börsen München und Berlin wurde mit Wirkung zum 22. Dezember 2025 eingestellt.
NanoFocus ist Technologieführer im Bereich der optischen 3D-Oberflächenmesstechnik. Seit der Gründung im Jahr 1994 entwickelt, produziert und vertreibt das Unternehmen hochpräzise, berührungslose Messsysteme zur dreidimensionalen Charakterisierung technischer Oberflächen im Mikro- und Nanometerbereich.
Die Mahr Gruppe ist Weltmarktführer im Bereich der präzisen Längenmesstechnik (PLM) sowie ein bedeutender Hersteller von Form- und Oberflächenmessgeräten. Mit der künftig verstärkten Zusammenarbeit von NanoFocus innerhalb der Mahr Gruppe eröffnen sich neue Chancen für Innovation und Wachstum, die gemeinsam genutzt werden sollen, um die Zukunft der Unternehmen erfolgreich zu gestalten.
Menold Bezler hat Carl Mahr mit einem Team unter Federführung des Partners Dr. Guido Quass bei dem Squeeze-out umfassend rechtlich beraten. Der Abschluss des Verfahrens bildet zugleich den Schlusspunkt eines langfristigen komplexen Gesamtprojekts, das Menold Bezler seit Beginn des Jahres 2024 in enger Zusammenarbeit mit dem CFO von Carl Mahr Robert Mikula rechtlich verantwortet hat.
Hintergrund:
Dem Squeeze-out vorausgegangen war der systematische Aufbau der Beteiligung der Mahr Gruppe an der NanoFocus AG von zunächst rund 59,2 % auf zuletzt rund 96,9 % der Aktien. Dieser Beteiligungsaufbau war eng mit einer finanziellen Sanierung der NanoFocus AG verbunden. Die Carl Mahr Holding GmbH erwarb Aktien der NanoFocus AG im Rahmen eines im März und April 2024 durchgeführten öffentlichen Erwerbsangebots an die Aktionäre sowie durch außerbörsliche Transaktionen und Börsenkäufe.
Im Anschluss an das öffentliche Erwerbsangebot übernahm die Carl Mahr Holding GmbH im August 2024 neue Aktien im Rahmen einer Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre, die auf eine zuvor von der Hauptversammlung im April 2024 beschlossene Kapitalherabsetzung folgte. Dabei übte Mahr ihr Bezugsrecht aus und übernahm darüber hinaus Aktien, die von anderen Aktionären nicht bezogen worden waren.
Ein weiterer zentraler Schritt war die von der Hauptversammlung Ende August 2024 beschlossene kombinierte Sach- und Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre, die im Februar 2025 abgeschlossen wurde. In diesem Rahmen zeichnete die Carl Mahr Holding GmbH weitere neue Aktien sowohl gegen Einbringung von Darlehensforderungen im Wege eines Debt-Equity-Swaps als auch – erneut durch Ausübung ihres Bezugsrechts und die Übernahme nicht bezogener Aktien – gegen Bareinlagen.
Der Squeeze-out wurde Ende Mai 2025 durch das Übertragungsverlangen der Hauptaktionärin eingeleitet. Es folgten die Erstellung einer Unternehmensbewertung durch RSM Ebner Stolz unter Federführung von WP StB Florian Leis sowie die Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung durch den gerichtlich bestellten Prüfer Baker Tilly unter Leitung von WP StB Jochen Reinke. Nach Konkretisierung des Übertragungsverlangens Ende September 2025 wurde schließlich die außerordentliche Hauptversammlung einberufen, die den Ausschluss der Minderheitsaktionäre Mitte November 2025 beschloss.
Mittwoch, 14. Januar 2026
clearvise AG hat die Anlaufphase erfolgreich abgeschlossen, Outsourcing-Vereinbarung als Teil der strategischen Weiterentwicklung zur YieldCo trat am 1. Januar 2026 vollständig in Kraft
Frankfurt, 14. Januar 2026 – Tion Renewables und clearvise AG geben heute bekannt, dass die Outsourcing-Vereinbarung zwischen den beiden Unternehmen mit Beginn des neuen Jahres 2026 vollständig in Kraft getreten ist. Die Vereinbarung wurde am 24. September 2026 (wohl 2025) zwischen den Unternehmen geschlossen und unterstützt die strategische Umwandlung von clearvise in eine dividendenorientierte und kosteneffiziente YieldCo. Mit der Entscheidung zum vollständigen Outsourcing wurden wesentliche operative Geschäftsaktivitäten und alle Mitarbeiter auf die Tion Renewables GmbH übertragen.
Tion, gleichzeitig der größte Minderheitsaktionär von clearvise, befürwortet diesen strategischen Kurswechsel und betont, dass Dividenden, Kostenkontrolle und operative Effizienz für börsennotierte Plattformen im Bereich erneuerbarer Energien im aktuellen Börsenumfeld von entscheidender Bedeutung sind. Ende 2025 verwaltete clearvise ein Onshore-Wind- und Solarportfolio von rund 388 MW in Betrieb.
Für Tion mit seinem Portfolio an erneuerbaren Energien von rund 430 MW in Betrieb (Ende 2025) ist die Integration des operativen Teams von clearvise und die Übernahme der Rolle als langfristiger Business-Services-Partner ein wichtiger Schritt mit Blick auf die ehrgeizigen Wachstumsziele von Tion. Die Verwaltung eines kombinierten Portfolios an erneuerbaren Energien von bald 1 GW ermöglicht erhebliche Synergien im operativen Bereich, eine schnellere Digitalisierung und einen effizienteren Einsatz eines hochqualifizierten Expertenteams – wovon beide Unternehmen profitieren.
„Diese Partnerschaft ist eine Win-Win-Situation. Als Anteilseigner unterstützen wir die YieldCo-Strategie von clearvise voll und ganz“, sagte Ingmar Helmke, CEO von Tion Renewables. „Gleichzeitig passt die Übernahme des Teams und der operativen Verantwortung als Dienstleister perfekt zu Tions Ziel, sich zu einem der führenden unabhängigen Anbieter von Ökostrom und Energiespeicherung in Europa zu entwickeln. Größere Reichweite, gemeinsames Fachwissen und beschleunigte Digitalisierung werden die Qualität und Effizienz beider Portfolios steigern.“
Petra-Leue Bahns, CEO der clearvise AG, kommentierte: „Damit ist die strategische Weiterentwicklung von clearvise hin zu einer dividendenorientierten YieldCo abgeschlossen. Die Auslagerung unseres Tagesgeschäfts im Rahmen eines langfristigen Dienstleistungsvertrags führt zu nachhaltigen Kosteneinsparungen im Rahmen unserer YieldCo-Strategie. Die Partnerschaft mit Tion ermöglicht einen nahtlosen Betrieb, da das gesamte clearvise-Team zu Tion gewechselt ist und dessen tiefgreifendes Wissen und eingespielte Prozesse weiterhin zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ermöglicht die vollständige Auslagerung clearvise, von größeren Skaleneffekten, operativer Exzellenz und langfristigen Effizienzsteigerungen zu profitieren.“
Über Tion Renewables:
Tion Renewables ist ein unabhängiger Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien mit Hauptsitz in München, der sich der Beschleunigung der Energiewende sowie der eigenen Digitalisierung verschrieben hat. Unterstützt durch den Eigentümer EQT Group erwirbt, baut, betreibt und optimiert das Unternehmen kontinuierlich Photovoltaik- und Onshore-Windprojekte sowie Batterieenergiespeichersysteme in ausgewählten europäischen Kernmärkten. Durch den Abschluss langfristiger Stromabnahmeverträge und den Erwerb von Projekten mit garantierter Einspeisevergütung generiert Tion planbare Erträge und stabile Cashflows.
Angetrieben von Leidenschaft und einem Fokus auf operative Exzellenz bündelt Tion umfassende Erfahrungen in den Bereichen Investitionen und Finanzen, Kommerzialisierung von grünem Strom, Anlagenbetrieb sowie Digitalisierung. Mit einem über Technologien und Regionen hinweg diversifizierten Portfolio arbeitet das Unternehmen kontinuierlich daran, den Wert seiner Anlagen und den des erzeugten grünen Stroms zu maximieren. Tion profitiert dabei nicht nur von der Finanzkraft der EQT Group, sondern auch von deren fundierter Erfahrung im Bereich der erneuerbaren Energien und dem Zugang zu einem Netzwerk von mehr als 600 Industrieberatern.
Mit dem ehrgeizigen Ziel, bis 2030 eine Leistung von 3 GW zu erreichen, setzt Tion auf langfristige Partnerschaften, die auf Flexibilität und Vertrauen basieren, und gestaltet so die Zukunft der erneuerbaren Energien aktiv mit.
Tion Renewables empowers the energy transition.
Weitere Informationen unter www.tion-renewables.com.
Über clearvise
Die clearvise AG ist ein Stromproduzent aus erneuerbaren Energien mit einem diversifizierten, europäischen Beteiligungsportfolio aus onshore Wind- und Solarparks.
Der profitable Betrieb des Portfolios liegt im Fokus der Gesellschaft, sie verfolgt als YieldCo eine aktive Dividendenstrategie. Die Aktie der clearvise AG (WKN A1EWXA / ISIN DE000A1EWXA4) ist seit 2011 börsennotiert und wird aktuell im Freiverkehr verschiedener deutscher Börsen sowie via XETRA gehandelt (www.clearvise.com).
Deloitte Legal berät Hauptaktionärin der Cumerius AG bei aktienrechtlichem Squeeze-Out
Ein Deloitte Legal-Team unter der gemeinsamen Leitung von Niko Jakovou (Partner) und Christoph Meves (Counsel) hat die Hauptaktionärin Schüyolo GmbH beim erfolgreichen Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Cumerius AG im Wege eines aktienrechtlichen Squeeze-Outs beraten. Der aktienrechtliche Squeeze-Out wurde auf der ordentlichen Hauptversammlung der Cumerius AG am 26. August 2025 beschlossen und am 4. November 2025 im Handelsregister eingetragen.
Die Geschäftstätigkeit der Cumerius AG mit Sitz in Frankfurt am Main umfasst die Projektentwicklung sowie den Besitz und die Vermietung von Immobilien, u.a. im Bereich Selfstorage. In der Vergangenheit erstreckte sich deren Geschäftsbetrieb auch auf den Handel von Kapitallebensversicherungen.
Bei der rechtlichen Begleitung des aktienrechtlichen Squeeze-Out-Prozesses setzte die Hauptaktionärin Schüyolo GmbH auf ein Team von Deloitte Legal, das die Schüyolo GmbH bereits im Vorfeld der Transaktion beraten hat und für die Mandantin im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht tätig war.
Berater Schüyolo GmbH:
Deloitte Legal: Niko Jakovou (Partner, Corporate/M&A), Christoph Meves (Counsel, Corporate/ M&A), gemeinsame Federführung, beide Düsseldorf
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) abgeschlossen: Gerichtliche Erhöhung der Barabfindung auf EUR 77,79 (+ 12,1 %)
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem auf der ao. Hauptversammlung der Elektrischen Licht- und Kraftanlagen AG (Elikraft) am 24. Mai 2019 beschlossenen Ausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) hatte das Landgericht Frankfurt am Main im ersten Durchgang mit Beschluss vom 13. August 2020 die Barabfindung deutlich auf EUR 77,79 angehoben (+ 12,1 %), siehe: https://spruchverfahren.blogspot.com/2020/08/spruchverfahren-zum-squeeze-out-bei-der_17.htmlDas OLG Frankfurt am Main, dem die Sache aufgrund von Beschwerden mehrerer Antragsteller vorgelegt wurde, verwies das Verfahren jedoch an das Landgericht zurück. Nach Auffassung des OLG stellt der vom Landgericht als maßgeblich herangezogene Börsenkurs keine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts dar. Dieser könne nicht ohne weitere Ermittlungen anhand des Börsenwerts geschätzt werden.
Das LG Frankfurt am Main hielt nach der Zurückverweisung den Aktienkurs in seinem Beschluss von 21. Februar 2025 für nicht mehr relevant. Begründet wird dies mit dem relativ hohen Bid-Ask-Spread und den erheblichen Kurssprüngen. Das Landgericht schätzte den Unternehmenswert stattdessen anhand der vom Sachverständigen vorgenommenen Bewertung nach dem Net Asset Value (NAV). Unter Zugrundelegung der NAV-Methode folgte das Gericht dem Sachverständigengutachten und schätzte die angemessene Barabfindung auf (maximal) EUR 69,69. Dieser vom Gericht anhand des NAV geschätzte Unternehmenswert liege nur geringfügig über der festgelegten Abfindung von EUR 69,39.
14 Antragsteller hatten gegen diese im zweiten Durchgang ergangene erstinstanzliche Entscheidung Beschwerden eingelegt. Das OLG Frankfurt am Main, bei dem die Sache zum zweiten Mal anhängig war, hat nunmehr (der ersten landgerichtlichen Entscheidung folgend) mit Beschluss vom 13. Januar 2026 die Barabfindung auf EUR 77,79 festgesetzt.
SCI AG u.a. ./. Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG
62 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Martin Weimann, 10405 Berlin
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, Park-Bau Verwaltung Borken in Hessen KG:
GSK Stockmann, 80539 München (zuvor: RAe Pinsent Masons Germany LLP, 80333 München)
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Deutsche Wohnen SE: Verbindungsbeschluss des LG Berlin II
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die Vonovia SE, eines der führenden Immobilienunternehmen in Deutschland, als herrschende Gesellschaft und die Deutsche Wohnen SE als beherrschte Gesellschaft hatten am 15. Dezember 2024 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen, mit dem sich die Deutsche Wohnung den Weisungen der Vonovia unterstellt. Diesem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag haben die außerordentlichen Hauptversammlungen der Vonovia SE und der Deutsche Wohnen SE am 24. Januar 2025 bzw. am 23. Januar 2025 zugestimmt. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist am 1. August 2025 in das für die Deutsche Wohnen zuständige Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin eingetragen worden und damit wirksam geworden.
Im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags hat sich die Vonovia SE dazu verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der Deutsche Wohnen SE dessen Aktien gegen Gewährung von Aktien der Vonovia SE zu erwerben (im Verhältnis von 1,00 ST : 0,795 ST). Da ein Spruchverfahren eingeleitet worden ist, können die Aktionäre der Deutsche Wohnen SE gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG noch bis zwei Monate nach Bekanntmachung der letzten Entscheidung des Spruchverfahrens im Bundesanzeiger ihre Aktien der Deutsche Wohnen SE gemäß den Bedingungen des Angebots bzw. der Entscheidung des Spruchverfahrens oder einer in diesem Zusammenhang gefundenen gütlichen Einigung in Aktien der Vonovia SE umtauschen.
Das LG Berlin II hat nunmehr die eingegangenen Spruchanträge mit Beschluss vom 19. Dezember 2025 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 102 O 58/25 SpruchG verbunden.
LG Berlin II, Az. 102 O 58/25 SpruchGSusvent GmbH u.a. ./. Vonovia SE
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin Vonovia SE:
Rechtsanwälte Freshfields PartG mbB, 40545 Düsseldorf
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der alstria office AG
Dienstag, 13. Januar 2026
Bajaj Mobility AG (vormals PIERER Mobility AG): Nächste Schritte der Restrukturierung im Zuge des Effizienzprogramms
Mattighofen, 13. Jänner 2026
Die KTM AG setzt im Zuge eines Effizienzprogramms schwierige, aber notwendige Maßnahmen, um nach der Insolvenz der KTM AG Ende 2024 den erfolgreichen Neubeginn aus dem Vorjahr 2025 fortzusetzen. Ziel ist die nachhaltige Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch die Senkung der Fixkosten, die Straffung von Strukturen, die Fokussierung des Produkt- und Projektportfolios sowie die Optimierung unseres internationalen Standort- und Führungsnetzwerks. Im Rahmen dieser notwendigen Neuausrichtung ist ein Personalabbau von rund 500 Beschäftigten, überwiegend in Angestelltenbereichen und im mittleren Management, unumgänglich. Weiters werden die erforderlichen Frühwarnmeldungen gemäß §45aAMFG beim zuständigen AMS eingebracht. Der Stand der Mitarbeiter per 31.12.2025 betrug 3.794.
„Dieser Stellenabbau ist eine schwierige, aber notwendige Entscheidung, um unsere Kosten zu senken, Strukturen zu verschlanken und das Unternehmen damit langfristig stabil aufzustellen“, so CEO Gottfried Neumeister. „Wir reduzieren in allen Bereichen an Komplexität – z.B. bei unserer Modellpalette, in der IT und auch in der Organisation unserer Abteilungen, insbesondere durch die Herausnahme einer Führungsebene.“ Alle Maßnahmen erfolgen mit Blick auf die konsequente Fokussierung auf das Segment Motorcycles mit den drei Kernmarken KTM, GASGAS und Husqvarna.
2025 hatte sich das Unternehmen bereits mit dem Verkauf von FELT Bicycles vom Fahrradgeschäft getrennt. Die Beendigung des Vertriebs von CFMOTO und der Verkauf von MV Agusta und X-Bow markierten weitere Meilensteine in der Neuausrichtung. Mit einem zukünftig verkleinerten Kernteam und deutlich geringeren Strukturkosten folgt die KTM AG damit ihrem Ziel der Simplifizierung und Fokussierung, um wieder zu einem der führenden Motorradhersteller der Welt zu werden.
Mit der Bajaj Auto International Holdings B.V. steht der Bajaj Mobility AG ein starker Mehrheitsgesellschafter zur Seite, um die Restrukturierung in Österreich und weltweit zu begleiten. Dies ist ein ausdrückliches Signal, dass KTM weiterhin als international starke Marke positioniert bleibt. Im Jahr 2025 erzielte KTM mit 29 gewonnenen Meisterschaften Rekorderfolge im Motorsport. Mit der konsequenten Umsetzung der Kostenreduktion werden in 2026 auch wirtschaftliche Verbesserungsmaßnahmen erzielt werden können. Das Vertrauen der Kundinnen und Kunden sowie Händler in KTM zeigte sich im zweiten Halbjahr 2025 deutlich am Lagerabbau, der durch eine starke Nachfrage schneller durchgeführt wurde als erwartet.
Über die Bajaj Mobility AG (vormals PIERER Mobility AG)
Die Bajaj Mobility AG (vormals PIERER Mobility AG) ist die Holdinggesellschaft der KTM-Gruppe, einem der führenden Motorradhersteller Europas. Mit ihren Marken KTM, Husqvarna und GASGAS zählt die KTM AG zu den europäischen Premium-Motorradherstellern. Das Produktportfolio umfasst neben Motorrädern mit Verbrennungsmotor auch High-End-Komponenten (WP) sowie Fahrzeuge mit innovativen Elektroantrieben.
ams-OSRAM AG: ams OSRAM bestätigt fortgeschrittene Gespräche über den Verkauf einzelner Geschäftsaktivitäten im Rahmen seines bekannten Entschuldungsplans
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR (SIX) und gemäss Art. 16 KR (BX)
Premstätten, Österreich, und München, Deutschland (12. Januar 2026)
Aufgrund von Marktgerüchten bestätigt die ams-OSRAM AG, dass sich das Unternehmen in fortgeschrittenen Gesprächen über den Verkauf einzelner Geschäftsaktivitäten der ams-OSRAM AG unter langfristiger Sicherung des Standorts in Premstätten, Österreich, befindet. Die angestrebte Transaktion erfolgt im Rahmen der Umsetzung des im April 2025 kommunizierten Plans zur beschleunigten Entschuldung des Unternehmens mit dem Ziel, Erlöse aus Desinvestitionen in Höhe von weit mehr als EUR 500 Mio. zu erzielen. Das Unternehmen kann aktuell keine Zusicherungen zum Ausgang dieser Gespräche geben und wird zu gegebener Zeit über weitere Details informieren.
Über ams OSRAM
Die ams OSRAM Gruppe (SIX: AMS) ist ein weltweit führender Anbieter von innovativen Licht- und Sensorlösungen.
Mit mehr als 110 Jahren Branchenerfahrung verbinden wir Ingenieurskunst
und globale Fertigungen mit Leidenschaft für bahnbrechende Innovationen.
Unser Ansporn, die Grenzen der Beleuchtung, Visualisierung und Sensorik
ständig zu erweitern, ermöglicht grundlegende Fortschritte in den
Märkten Automobil, Industrie, Medizin und Consumer-Elektronik.
„Sense the power of light“ – unser Erfolg basiert auf dem tiefen Verständnis des Potenzials von Licht sowie unserem einzigartigen Portfolio an Emitter- und Sensortechnologien. Rund 19.700 Mitarbeiter weltweit konzentrieren sich auf wegweisende Innovationen im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Megatrends wie Digitalisierung, Smart Living und Nachhaltigkeit. Das spiegelt sich in über 13.000 erteilten und angemeldeten Patenten wider. Die Gruppe mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte 2024 einen Umsatz von 3,4 Milliarden Euro und ist als ams-OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert (ISIN: AT0000A3EPA4).
Mehr über uns erfahren Sie auf https://ams-osram.com.
ams und OSRAM sind eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe.
Zusätzlich sind viele unserer Produkte und Dienstleistungen angemeldete
oder eingetragene Handelsmarken der ams OSRAM Gruppe. Alle übrigen hier
genannten Namen von Unternehmen oder Produkten können Handelsmarken oder
eingetragene Handelsmarken ihrer jeweiligen Inhaber sein.
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Symrise AG kündigt Aktienrückkaufprogramm an
Pressemitteilung
Holzminden, 12. Januar 2026
- Aufsichtsrat genehmigt Rückkauf von Aktien im Wert von 400 Mio. Euro
- Programm hat eine Laufzeit vom 1. Februar bis zum 31. Oktober 2026
Angesichts des starken freien Cashflows und erwarteter Erlöse aus Portfoliomaßnahmen haben Vorstand und Aufsichtsrat der Symrise AG ein Aktienrückkaufprogramm von bis zu 400 Millionen Euro beschlossen. Das Programm hat eine Laufzeit vom 1. Februar bis zum 31. Oktober 2026. Das Aktienrückkaufprogramm hat den Zweck der Einziehung von Aktien mit entsprechender Herabsetzung des Grundkapitals.
Jean-Yves Parisot, Vorstandsvorsitzender der Symrise AG, kommentierte: "Die heutige Ankündigung, unseren ersten Aktienrückkauf einzuleiten, ist ein wichtiger Schritt, um Unternehmenswerte freizusetzen. Das zeigt Vertrauen in unsere Zukunft. Beschleunigt setzen wir die ONE Symrise Strategie um, die durch die eingeleitete ONE SYM Transformation ermöglicht wird. Mit einer starken Bilanz, hohem freien Cashflow und zunehmender finanzieller Flexibilität durch unsere proaktiven Portfoliomaßnahmen sind wir in einer hervorragenden Position, um in unsere strategischen Prioritäten zu investieren und unsere Aktionäre am Erfolg zu beteiligen.
Die aktuelle Bewertung der Unternehmensaktien bietet uns eine attraktive und risikoarme Möglichkeit des Aktienrückkaufs. Dieser Rückkauf soll unsere langfristigen Ambitionen unterstützen, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern.
Symrise ist sehr solide aufgestellt; das Portfolio ist widerstandsfähig, und unsere Teams sind in der Lage, das Geschäft weiter profitabel auszubauen um schneller als der Markt zu wachsen. Wir sind zuversichtlich, nachhaltige, hohe Gewinne zu erzielen und langfristig Wert für alle Stakeholder zu schaffen. Das Programm spiegelt darüber hinaus unser Verständnis für einen wertsteigernden Kapitaleinsatz wider.“
Neben der attraktiven Dividendenpolitik von Symrise soll das neu gestartete Rückkaufprogramm als zusätzliches Instrument zur Steigerung der Aktionärsrendite dienen. Strategische Prioritäten wie Investitionen in organisches Wachstum, strategische Übernahmen und eine starke Bilanz, bleiben die Eckpfeiler der Kapitalallokation.
Die finanzielle Stärke von Symrise wird durch die Investment-Grade-Bewertungen von S&P Global (BBB+) und Moody's (Baa1) unterstrichen, beide mit „stabilen“ Aussichten, was die solide finanzielle Grundlage und das umsichtige Kapitalmanagement des Unternehmens bestätigten.
Der Aktienrückkauf wird über die Börse und von einem unabhängigen Kreditinstitut im Einklang mit den Safe-Harbor-Regeln gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (Marktmissbrauchsverordnung) in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegiertenverordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 durchgeführt.
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm auszusetzen oder zu beenden. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.
Die weiteren Einzelheiten zum Aktienrückkaufprogramm werden vor dessen Beginn bekanntgegeben.
PIERER Mobility AG: Änderung der Firma auf Bajaj Mobility AG erfolgt
Corporate News
Wels, 13.01.2026. Mit dem heutigen Tag, 13.01.2026, sind die im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19.11.2025 beschlossene Änderung des Firmenwortlauts in Bajaj Mobility AG (vormals PIERER Mobility AG) sowie Sitzverlegung im Firmenbuch eingetragen worden. Der Firmensitz befindet sich damit nunmehr in Mattighofen, die Adresse lautet:
Bajaj Mobility AGStallhofnerstraße 3
5230 Mattighofen
Österreich
Das neue Logo der Bajaj Mobility AG ist dieser Meldung beigefügt.
Über die Bajaj Mobility AG (vormals PIERER Mobility AG)
Die Bajaj Mobility AG (vormals PIERER Mobility AG) ist die Holdinggesellschaft der KTM-Gruppe, einem der führenden Motorradhersteller Europas. Mit ihren Marken KTM, Husqvarna und GASGAS zählt die KTM AG zu den europäischen Premium-Motorradherstellern. Das Produktportfolio umfasst neben Motorrädern mit Verbrennungsmotor auch High-End-Komponenten (WP) sowie Fahrzeuge mit innovativen Elektroantrieben.
Samstag, 10. Januar 2026
Covestro AG: XRG P.J.S.C. leitet Verfahren zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Covestro AG auf die XRG P.J.S.C. ein (aktienrechtlicher Squeeze-out)
XRG P.J.S.C. hat der Covestro AG heute mitgeteilt, dass die Hauptversammlung der Covestro AG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die XRG P.J.S.C. gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG beschließen soll (aktienrechtlicher Squeeze-Out).
Die XRG P.J.S.C. ist gemeinsam mit ihrer mittelbaren hundertprozentigen Tochtergesellschaft, der ADNOC International Germany Holding AG, mit rund 95,10 % am Grundkapital der Covestro AG beteiligt und ist damit deren Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Das Wirksamwerden des aktienrechtlichen Squeeze-out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Covestro AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister ab. Die Höhe der angemessenen Barabfindung, die die Hauptaktionärin den Minderheitsaktionären der Covestro AG für die Übertragung der Aktien gewähren wird, steht derzeit noch nicht fest und wird zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt.
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
- APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
- CECONOMY AG: Delisting geplant
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, XRG fordert aktienrechtlichen Squeeze-out
- Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)
- Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., nunmehr Squeeze-out gefordert
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)
SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026)
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)
- Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, ao. Hauptversammlung am 12. Februar 2026
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH, Eintragung aber von Amts wegen wieder gelöscht
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)
- Wacker Neuson SE: Übernahmeangebot angekündigt
Donnerstag, 8. Januar 2026
SPARTA Invest AG: Reinvermögen zum 31. Dezember 2025 und Ergebnis des freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots vom 4. Dezember 2025
Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
Heidelberg (07.01.2026/09:20) - Der Vorstand hat heute das vorläufige Reinvermögen der SPARTA Invest AG zum 31. Dezember 2025 mit rd. 187,0 Mio. Euro und damit rd. 38,78 Euro je Aktie festgestellt. Die größte Position ist weiterhin die Beteiligung an dem kanadischen Rohstoffunternehmen Skeena Resources Limited mit einem Reinvermögensanteil von rd. 40 %. Darauf folgen in absteigender Reihenfolge die Anteile an der Tivan Limited, der 4basebio plc, der Latonba AG sowie der Polymetals Resources Limited. Die genannten Positionen stehen für mehr als die die Hälfte des wirtschaftlichen Reinvermögens der SPARTA Invest zum Stichtag. Daneben sind im Reinvermögen liquide Mittel und kurzfristig liquidierbare Anlagen in Höhe von rd. 20 Mio. Euro berücksichtigt.
Die SPARTA Invest hat am 4. Dezember 2025 im Bundesanzeiger ein Angebot ("Erwerbsangebot") an die Aktionäre zum Erwerb von Aktien der SPARTA Invest AG (ISIN DE000A0DK3N5 / WKN A0DK3N) zu einem Erwerbspreis je Aktie in Höhe von 22,58 Euro veröffentlicht. Die Annahmefrist des Erwerbsangebots endete am 2. Januar 2026, 12:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Das Angebot der SPARTA Invest bezog sich auf den Erwerb von insgesamt bis zu Stück 100.000 eigene Aktien der SPARTA Invest (entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 2,07 %). Insgesamt wurden Stück 1.462 Aktien der SPARTA Invest (entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 0,03 %) zum Erwerb angedient. Es sind alle zum Erwerb angedienten Aktien gemäß den Angebotsbedingungen für die Abrechnung berücksichtigt worden. Nach Abschluss des Rückkaufangebots hält die SPARTA Invest damit insgesamt Stück 3.497 eigene Aktien (entsprechend einem Anteil am Grundkapital von rd. 0,07 %).
Das Reinvermögen ist definiert als die Summe der wesentlichen Vermögensgegenstände zum Verkehrswert abzüglich der wesentlichen Verbindlichkeiten. Wichtigste Einzelposition des Reinvermögens ist der Wert der Portfoliopositionen zum Stichtag. Hinzuaddiert werden die Kontostände sämtlicher Bankkonten sowie kurzfristig liquidierbare Anlagen. Sofern wesentlich, werden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten sowie geschätzte latente Steuern bei der Ermittlung des Reinvermögens mitberücksichtigt. Wesentliche Nachbesserungsrechte, z.B. aus Spruchstellenverfahren oder Verträgen, werden unter Berücksichtigung öffentlich zugänglicher Informationen (Gerichtsentscheidungen, Gutachten, öffentliche Angebote, etc.) bewertet. Das Reinvermögen ist eine stichtagsbezogene Betrachtung und kann sich daher jederzeit ändern. Es kann aufgrund von Schätzungen und Annahmen nur näherungsweise berechnet werden und unterliegt Schwankungen, unter anderem weil börsennotierte Wertpapiere mit ihrem Börsenkurs bei der Ermittlung des Reinvermögens zum Stichtag bewertet werden. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass aufgrund der teils geringen Marktliquidität einzelner Wertpapiere die hierfür in die Berechnung einbezogenen Börsenwerte voraussichtlich kurzfristig nicht realisierbar sind.
Rechtsformwechsel der Biotest AG in eine KGaA beschlossen
von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Biotest AG am 17. Dezember 2025 wurde ein Formwechsel der AG in die Rechtsform einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) mit der Firma Biotest GmbH & Co. KGaA beschlossen. Dabei ist vorgesehen, dass die Biotest Management GmbH, an der Grifols S.A. indirekt sämtliche Anteile hält, die Position der persönlich haftenden Gesellschafterin übernimmt. Damit hat Grifols deutlich stärkere Einflussmöglichkeiten, ohne dass den Minderheitsaktionären eine Abfindung angeboten wird. Der weiterhin aus sechs Mitgliedern bestehende Aufsichtsrat hat dagegen zukünftig weniger zu sagen.
Die Inhaberaktien sollen in Namensaktien umgestellt werden. Die Aktionäre werden damit zukünftig im Aktienbuch eingetragen.
Es befinden sich nur noch 149.371 Biotest-Stammaktien im Streubesitz. Das Verfahren zum übernahmerechtlichen Squeeze-out der Stammaktien ist nach unserer Kenntnis noch beim BGH anhängig. Grifols hält bereits derzeit 19.636.355 Stamnmaktien, entsprechend 99,245 % der Stammaktien.
Die von dem Aktionär Westbourne River Event Master Fund gestellten Sonderprüfungsanträge (TOP 2 und 3) wurden auf der ao. Hauptversammlung abgelehnt.
Gegen den Beschluss zum Rechtsformwechsel wurden mehrere Widerprüche zum Protokoll des Notars erklärt. Es bleibt daher abzuwarten, ob Klagen eingereicht und damit die Eintragung verzögert wird.
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Ankündigung der ao. Hauptversammlung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/11/biotest-ag-erneute-einberufung-einer.html
https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/11/auerordentliche-hauptversammlung-der.html
Absage der zunächst angesetzten ao. Hauptversammlung: https://spruchverfahren.blogspot.com/2025/10/biotest-ag-absage-der-auerordentlichen.html
Zest Bidco GmbH: Endgültiges Ergebnis des öffentlichen Übernahmeangebots für PSI: Warburg Pincus erreicht 83,24 % aller PSI-Aktien
- Vorbehaltlich der Erteilung der letzten noch ausstehenden regulatorischen Freigaben wird die Abwicklung der Transaktion für das erste Quartal 2026 erwartet
- Warburg Pincus beabsichtigt, PSI so bald wie möglich nach Abwicklung des Angebots von der Börse zu nehmen; der Vorstand unterstützt dieses Vorhaben
Berlin, 8. Januar 2026. Die Zest Bidco GmbH ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "Warburg Pincus") hat am heutigen Tag die finalen Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Angebot") für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE ("PSI", ISIN: DE000A0Z1JH9) nach Ablauf der weiteren Annahmefrist veröffentlicht.
Bis zum Ablauf der weiteren Annahmefrist am 2. Januar 2026 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) hat die Bieterin rund 81,72 % aller PSI-Aktien durch in das Angebot angediente PSI-Aktien, von der Bieterin oder mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen bereits gehaltene PSI-Aktien und PSI-Aktien, die die Bieterin im Rahmen eines Aktienkaufvertrags von einem Ankeraktionär erwerben wird, gesichert. Zusätzlich hielt die Bieterin Finanzinstrumente mit Barausgleich in Bezug auf 6,52 % aller PSI-Aktien. Zum heutigen Tage haben sich diese Finanzinstrumente auf 1,52 % aller PSI-Aktien reduziert.
Vorbehaltlich der Erteilung der letzten noch ausstehenden regulatorischen Freigaben wird die Abwicklung der Transaktion derzeit für das erste Quartal 2026 erwartet.
Nach der Abwicklung des Angebots beabsichtigt Warburg Pincus, PSI so bald wie möglich von der Börse zu nehmen, um von finanzieller Flexibilität und einer stabilen Eigentümerstruktur zu profitieren. Der Vorstand von PSI betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie außerhalb des Börsenumfelds als vorteilhaft und unterstützt, vorbehaltlich seiner Sorgfalts- und Treuepflichten, das von Warburg Pincus beabsichtigte Delisting.
Über Warburg Pincus
Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 85 Milliarden US-Dollar und hat über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.
Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält 15 Büros weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.
Mittwoch, 7. Januar 2026
Branicks Group AG: Außerordentliche Hauptversammlung am 13. Februar 2026
Presseinformation der Branicks Group AG
- Beschlussfassung über ein bedingtes Kapital im Umfang von bis zu EUR 50.139.306,00 durch Ausgabe neuer Aktien
- Beschlussfassung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der Branicks Group AG als herrschendem Unternehmen und der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA als beherrschter Gesellschaft
Frankfurt am Main, 07. Januar 2026. Die Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, lädt ihre Aktionäre für den 13. Februar 2026, 10:00 Uhr, zu einer virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung ein. Die entsprechenden Unterlagen sind mit Datum von heute im Bundesanzeiger und auf der Internetseite von Branicks veröffentlicht worden.
Anlass sind vornehmlich Beschlussfassungen im Zusammenhang mit dem am 5. Januar 2026 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("BGAV VIB") zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA („DIC REI“), einer 100%-igen Tochtergesellschaft der Branicks, als herrschendem Unternehmen und der VIB Vermögen AG („VIB“) als beherrschter Gesellschaft. Der BGAV VIB wird einer am 12. Februar 2026 stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung der VIB zur Zustimmung vorgelegt.
Zur Schaffung von Branicks-Aktien, die den außenstehenden Aktionären der VIB zu gewähren sind, wenn sie sich für die Annahme der im BGAV VIB näher geregelten Abfindung entscheiden, wird der Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgeschlagen, ein bedingtes Kapital im Umfang von bis zu EUR 50.139.306,00 durch Ausgabe von bis zu 50.139.306 neuen Branicks-Aktien zu schaffen. Die Ausgabe der neuen Branicks-Aktien erfolgt gegen Übertragung von Aktien der VIB zu dem im BGAV VIB bestimmten Umtauschverhältnis von außenstehenden Aktionären der VIB, die das Abfindungsangebot annehmen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die außenstehenden Aktionäre der VIB von ihrem Abfindungsrecht Gebrauch machen und nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden.
Ferner wird der Hauptversammlung ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen Branicks als herrschendem Unternehmen und der DIC REI als beherrschter Gesellschaft zur Zustimmung vorgelegt.
Nähere Informationen zum Sachverhalt veröffentlicht BRANICKS auf seiner Internetseite unter https://branicks.com/investor-relations/hauptversammlun/.
Über die Branicks Group AG:
Die Branicks Group AG (ehemals DIC Asset AG) ist ein führender deutscher börsennotierter Spezialist für Büro- und Logistikimmobilien sowie Renewable Assets mit über 25 Jahren Erfahrung am Immobilienmarkt und Zugang zu einem breiten Investorennetzwerk. Unsere Basis bildet die überregionale und regionale Immobilienplattform mit neun Standorten in allen wichtigen deutschen Märkten (inkl. VIB Vermögen AG). Zum 30.09.2025 betreuten wir in den Segmenten Commercial Portfolio und Institutional Business Objekte mit einem Marktwert von 10,7 Mrd. Euro.
Das Segment Commercial Portfolio umfasst Immobilien im bilanziellen Eigenbestand. Hier erwirtschaften wir kontinuierliche Cashflows aus langfristig stabilen Mieteinnahmen, zudem optimieren wir den Wert unserer Bestandsobjekte durch aktives Management und realisieren Gewinne durch Verkäufe.
Im Segment Institutional Business erzielen wir mit dem Angebot unserer Services für nationale und internationale institutionelle Investoren laufende Gebühren aus der Strukturierung und dem Management von Investmentprodukten mit attraktiven Ausschüttungsrenditen.
Die Aktien der Branicks Group AG sind im Prime Standard der Deutschen Börse gelistet (WKN: A1X3XX / ISIN: DE000A1X3XX4).
Das Unternehmen bekennt sich uneingeschränkt zum Thema Nachhaltigkeit und nimmt Spitzenplätze in ESG-relevanten Ratings wie Morningstar Sustainalytics, S&P Global CSA ein. Zudem ist die Branicks Group AG Unterzeichner der UN Global Compact sowie des UN PRI-Netzwerks. Immobilien im Portfolio von Branicks sind mit renommierten Nachhaltigkeitszertifikaten wie DGNB, LEED oder BREEAM ausgezeichnet.
Mehr Informationen unter www.branicks.com
Dienstag, 6. Januar 2026
Spruchverfahren zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Vectron Systems AG
Das LG Dortmund hat die eingegangenen Spruchanträge zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag der Arrow HoldCo GmbH mit der beherrschten Vectron Systems AG mit Beschluss vom 2. Januar 2026 zu dem führenden Aktenzeichen 20 O 13/25 AktE verbunden. Die Antragsgegnerin wurde aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten auf die Spruchanträge zu erwidern.
Das Gericht hat angekündigt, Herrn RA Prof. Dr. Thomas Thiede, Rechtsanwälte Spieker & Jaeger, 44263 Dortmund, zum gemeinsamen Vertreter der außenstehenden Aktionäre bestellen zu wollen.
LG Dortmund, Az. 20 O 13/25 AktE
BAVARIA Industries Group AG: BAVARIA beschließt wieder Rückkauf eigener Aktien
Der Vorstand und Aufsichtsrat haben ein Rückkaufangebot zum Erwerb von insgesamt bis zu 60.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien der BAVARIA Industries Group AG (nachfolgend "BAVARIA Industries Group-Aktien") ISIN DE0002605557 gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 90 je Aktie beschlossen.
Die Aktionäre können der Gesellschaft im Rahmen des Rückkaufangebotes die Aktien andienen. In der Zeit vom 9. Januar 2026 bis zum 30. Januar 2026 können auf Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. August 2023 bis zu 60.000 Stück Aktien zum Preis von EUR 90 verkauft werden. Die zurückerworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Das Angebot bezieht sich auf insgesamt bis zu 60.000 BAVARIA Industries Group-Stückaktien, was ca. 1,28 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft entspricht.
Die Gesellschaft behält sich vor, die Annahmefrist zu verlängern. Sollte sie sich dafür entscheiden, wird sie dies vor Ablauf der Annahmefrist bekannt geben. Die Vorschriften des WpÜG finden auf dieses Angebot keine Anwendung, und damit auch nicht dessen Regelungen über eine mögliche Verlängerung der Annahmefrist.
Weitere Informationen über BAVARIA Industries Group AG und die Angebotsunterlage finden Sie unter www.baikap.de.
Für weitere Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
BAVARIA Industries Group AG
Michael Schwarz
info@baikap.de
T. 089-7298967-0
VIB Vermögen AG: Außerordentliche Hauptversammlung am 12. Februar 2026
Neuburg a. d. Donau, 06. Januar 2026. Die VIB Vermögen AG („VIB“), ISIN: DE000A2YPDD0, lädt ihre Aktionäre für den 12. Februar 2026, 10:00 Uhr, zu einer virtuellen außerordentlichen Hauptversammlung ein. Die entsprechenden Unterlagen sind mit Datum von heute im Bundesanzeiger und auf der Internetseite der VIB veröffentlicht worden. Anlass ist vornehmlich die Beschlussfassung über die Zustimmung zu dem zwischen der Gesellschaft und der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA („DIC REI“), einer 100%-igen Tochtergesellschaft der BRANICKS Group AG ("BRANICKS"), als herrschendem Unternehmen und der VIB als beherrschtem Unternehmen am 5. Januar 2026 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("BGAV VIB").
Die im BGAV VIB vorgesehene angemessene Ausgleichszahlung und das Umtauschverhältnis für die Abfindung der außenstehenden Aktionäre der VIB gegen Gewährung von BRANICKS-Aktien auf Basis des von beiden Gesellschaften gemeinsam veranlassten Bewertungsgutachtens wurden heute von dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer bestätigt.
Nähere Informationen zum Sachverhalt veröffentlicht die VIB auf ihrer Internetseite unter https://vib-ag.de/investor-relations/.
Über die VIB Vermögen AG:
Die VIB Vermögen AG ist eine auf die Entwicklung, den Erwerb und die Verwaltung von modernen und nachhaltig profitablen Gewerbeimmobilien spezialisierte mittelständische Gesellschaft, die seit mehr als 30 Jahren erfolgreich am Markt tätig ist. Der Fokus liegt dabei auf Immobilien aus den Assetklassen Logistik & Light Industrial sowie Büro. Seit 2005 notieren die Aktien der VIB an den Börsen München (m:access) und Frankfurt (Open Market).
Das breit angelegte Geschäftsmodell der VIB umfasst neben Direkterwerben auch das komplette Spektrum von Eigenentwicklungen und Nachverdichtungen, im Rahmen eines 360 Grad Ansatzes: Zum einen erwirbt die VIB Vermögen AG bereits vermietete Immobilien, zum anderen entwickelt sie von Grund auf neue Immobilien, um diese dauerhaft in den eigenen Bestand zu übernehmen und daraus Mieterlöse zu erzielen. Gleichzeitig gehören Verkäufe zur Gesamtstrategie. Zudem bietet die VIB umfassende Dienstleistungen und Lösungen im Bereich des Immobilienmanagements für institutionelle Investoren an und ist an Gesellschaften mit Immobilienvermögen beteiligt.
Montag, 5. Januar 2026
Hamburger Hafen und Logistik AG: Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der HHLA
Hamburg, 05. Januar 2026 | Die Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (PoH) hat dem Vorstand der Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA) (ISIN: DE000A0S8488) heute mitgeteilt, dass sie die Übertragung der A-Aktien der Minderheitsaktionäre der HHLA auf die PoH gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-out) anstrebt. Die PoH, deren Anteile von der Freien und Hansestadt Hamburg und der MSC Group gehalten werden, hält mehr als 95 Prozent der HHLA-Aktien und ist damit Hauptaktionärin im Sinne von § 327a AktG.
Die Höhe der Barabfindung wird nun durch die PoH auf Basis einer Unternehmensbewertung festgelegt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird zudem durch einen gerichtlich bestellten Prüfer geprüft. Der aktienrechtliche Squeeze-out wird mit zustimmenden Hauptversammlungsbeschluss und Eintragung im Handelsregister wirksam.
iFunded AG (vormals PlanetHome Investment AG): Kapitalherabsetzung und Umfirmierung zu iFunded AG im Handelsregister eingetragen
Berlin, 5. Januar 2026 – Die Hauptversammlung der iFunded AG (vormals PlanetHome Investment AG) vom 26. September 2025 hat die Herabsetzung des Grundkapitals von EUR 8.732.294,00 auf EUR 2.183.073,00 nach §§ 222 ff. AktG beschlossen.
Die Kapitalherabsetzung wurde am 2. Januar 2026 in das Handelsregister eingetragen und ist damit rechtlich wirksam.
Die technische Umsetzung der Kapitalherabsetzung, insbesondere die Aktienzusammenlegung, erfolgt zeitnah.
Auf derselben Hauptversammlung wurde zudem die Umfirmierung der Gesellschaft von PlanetHome Investment AG in iFunded AG beschlossen. Auch diese Änderung ist inzwischen im Handelsregister eingetragen.
Samstag, 3. Januar 2026
Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen
Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:
- ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
- artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
- APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
- CECONOMY AG: Delisting geplant
- centrotherm international AG: verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Centrotherm AcquiCo AG
- Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, nunmehr 95-%-Schwelle überschritten, Squeeze-out erwartet
- Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)
- HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?
- InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)
- KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie
- NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 22. Dezember 2025 (Fristende: 23. März 2026)
- Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)
- OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out, am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen (Fristende: 9. März 2026)
Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)
SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026)
- SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)
- Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH
- VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen, Hauptversammlung am 12. Februar 2026
- Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
- VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)
- Wacker Neuson SE: Übernahmeangebot angekündigt
Freitag, 2. Januar 2026
Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 31.12.2025
Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 31.12.2025
Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt
unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per
31.12.2025 3,39 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,42 Euro
notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 28,61 % unter dem
Inventarwert vom 31.12.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier
ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert.
Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der
Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.
Zum Portfolio:
Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025
sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):
Weleda AG PS,
1&1 AG,
Rocket Internet SE,
Allerthal-Werke AG,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
Data Modul AG,
K+S AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Clearvise AG.
Rocket Internet SE: In einem offenen Brief
an die Organe von Rocket Internet sowie an den Wirtschaftsprüfer EY
kritisieren wir die Bewertungspraktiken bei den nicht notierten
Beteiligungen und die daraus resultierenden hohen Abschreibungen im
Geschäftsjahr 2024. Außerdem machten wir auch auf die jüngsten (teils
sehr) positiven Entwicklungen bei Beteiligungen wie SumUp, Canva, SpaceX
und besonders Kalshi aufmerksam.
Weleda AG: Im aktuellen Aktionärsbrief, der am 15.12.2025 erschien,
stellte die Geschäftsleitung von Weleda den starken Beitrag der neu
eingeführten Produkte zum Umsatzwachstum 2025 heraus. Das Wachstum in
der Kernregion DACH konnte gegenüber dem Vorjahr erneut gesteigert
werden. Für das Jahr 2026 wurde die Markteinführung von
Nahrungsergänzungsmitteln angekündigt.
Energiekontor AG: Der deutsche Projektentwickler und Betreiber von Wind-
und Solarparks bestätigte die Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr
2025. Es wird ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von 30-40 Mio. EUR
erwartet.
Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.
Der Vorstand
VIB Vermögen AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages sowie die Höhe von Abfindung und fester Ausgleichszahlung zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA und VIB Vermögen AG
Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (Marktmissbrauchsverordnung)
Neuburg a. d. Donau, 2. Januar 2026
Die DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien ("DIC REI KGaA"), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der BRANICKS Group AG ("BRANICKS"), und die VIB Vermögen AG ("VIB"), ISIN: DE000A2YPDD0 beabsichtigen, wie am 30. Oktober 2025 angekündigt, den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen der DIC REI KGaA als herrschendem Unternehmen und der VIB als beherrschtem Unternehmen ("BGAV VIB").
DIC REI KGaA und VIB haben sich nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters und mit Zustimmung des jeweiligen Aufsichtsrats heute darauf geeinigt, in dem BGAV VIB den außenstehenden Aktionären der VIB eine Abfindung in Höhe von 4,18 Aktien der BRANICKS je Aktie der VIB anzubieten. Darüber hinaus haben sich DIC REI KGaA und VIB mit Zustimmung ihres jeweiligen Aufsichtsrats heute darauf geeinigt, dass an die außenstehenden Aktionäre der VIB für die Dauer des BGAV VIB eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,92 brutto (bzw. EUR 0,77 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der VIB für jedes volle Geschäftsjahr gezahlt werden wird.
Die Prüfung der Angemessenheit der vereinbarten Ausgleichszahlung und des vereinbarten Umtauschverhältnisses für die Aktienabfindung durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der gerichtlich bestellte Prüfer hat aber bereits in Aussicht gestellt, dass er die Angemessenheit bestätigen wird.
Der BGAV VIB bedarf zu dessen Wirksamkeit der Zustimmung der Hauptversammlung der VIB, welche für den 12. Februar 2026 vorgesehen ist, und der Zustimmung der Hauptversammlung der DIC REI KGaA sowie der persönlich haftenden Gesellschafterin der DIC REI KGaA zu dem Hauptversammlungsbeschluss der DIC REI KGaA, welche beide in zeitlichem Zusammenhang mit der Hauptversammlung der VIB eingeholt werden sollen sowie der Eintragung in das Handelsregister der VIB. Zur Schaffung der neuen Aktien der BRANICKS, die den außenstehenden Aktionären der VIB für den Fall der Annahme der angebotenen Abfindung zu gewähren sind, wird der Hauptversammlung der BRANICKS im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung, welche für den 13. Februar 2026 geplant ist, die Schaffung eines neuen entsprechend gestalteten bedingten Kapitals vorgeschlagen.
Darüber hinaus beabsichtigen die DIC REI KGaA und BRANICKS den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG mit BRANICKS als herrschendem Unternehmen und DIC REI KGaA als beherrschtem Unternehmen.
Die Einberufung zu der außerordentlichen Hauptversammlung der VIB mit weiteren Details zu dem geplanten Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie die Einberufung zu der außerordentlichen Hauptversammlung der BRANICKS mit weiteren Details zur Schaffung eines neuen entsprechend gestalteten bedingten Kapitals sollen jeweils in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.
Branicks Group AG: Einigung über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen DIC Real Estate Investments GmbH & Co. KGaA und VIB Vermögen AG sowie die Höhe der Abfindung in Branicks-Aktien und fester Ausgleichszahlung
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Frankfurt, 2. Januar 2026 –– Wie am 30. Oktober 2025 angekündigt beabsichtigen die DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien („DIC REI KGaA“), eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Branicks Group AG („Branicks“), ISIN: DE000A1X3XX4, und die VIB Vermögen AG („VIB“) den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nach § 291 AktG zwischen der DIC REI KGaA als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen („BGAV“ oder „Vertrag“).
In dem BGAV soll den außenstehenden Aktionären der VIB von der DIC REI KGaA für die Dauer des Vertrags eine jährliche feste Ausgleichszahlung gewährt werden. Außerdem soll der Vertrag ein Angebot auf den Erwerb der Aktien der außenstehenden Aktionäre der VIB gegen eine Abfindung in Form von Aktien der Branicks vorsehen.
Nach Abschluss der Arbeiten des gemeinsam beauftragten Bewertungsgutachters haben sich die DIC REI KGaA und die VIB heute mit Zustimmung der Aufsichtsräte beider Unternehmen darauf geeinigt, den außenstehenden Aktionären der VIB in dem BGAV eine Abfindung in Höhe von 4,18 Aktien der Branicks je Aktie der VIB anzubieten. Des Weiteren haben sich die DIC REI KGaA und die VIB heute mit Zustimmung der Aufsichtsräte geeinigt, dass in dem BGAV eine jährliche feste Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,92 brutto (bzw. EUR 0,77 netto nach Abzug aktueller Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) je Aktie der VIB für jedes volle Geschäftsjahr an die außenstehenden Aktionäre der VIB vorgesehen werden soll. Zur Absicherung von Zahlungsverpflichtungen der DIC REI KGaA aus dem BGAV beabsichtigt Branicks, eine Patronatserklärung abzugeben. Die Prüfung der Angemessenheit der vereinbarten Ausgleichszahlung und des vereinbarten Umtauschverhältnisses für die Aktienabfindung durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Der gerichtlich bestellte Prüfer hat aber bereits in Aussicht gestellt, dass er die Angemessenheit bestätigen wird.
Der BGAV bedarf der Zustimmung der Hauptversammlung der VIB, die für den 12. Februar 2026 geplant ist, der Zustimmung der Hauptversammlung der DIC REI KGaA und der persönlich haftenden Gesellschafterin der DIC REI KGaA zu dem Hauptversammlungsbeschluss der DIC REI KGaA, die beide in zeitlichem Zusammenhang mit der Hauptversammlung der VIB eingeholt werden sollen, sowie der Eintragung im Handelsregister der VIB.
Zur Schaffung der Branicks-Aktien, die den außenstehenden Aktionären der VIB zu gewähren sind, wenn sie sich für die Annahme der im BGAV angebotenen Abfindung entscheiden, haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft heute beschlossen, der Hauptversammlung der Branicks, die für den 13. Februar 2026 geplant ist, die Beschlussfassung über ein bedingtes Kapital im Umfang von bis zu EUR 50.139.306,00 durch Ausgabe neuer Aktien vorzuschlagen, das entspricht 60 % des derzeitigen Grundkapitals. Die Ausgabe der neuen Branicks-Aktien erfolgt gegen die Übertragung von Aktien der VIB zu dem im BGAV bestimmten bzw. nach dessen Maßgabe angepassten Umtauschverhältnis durch außenstehende Aktionäre der VIB, die das Abfindungsangebot aus dem BGAV annehmen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die außenstehenden Aktionäre der VIB von ihrem Abfindungsrecht Gebrauch machen und nicht eigene Aktien zur Bedienung eingesetzt werden. Auf Basis des im BGAV vereinbarten Umtauschverhältnisses von 4,18 Aktien der Branicks je Aktie der VIB bedeutete dies eine Ausgabe neuer Aktien im Umfang von maximal rund 51,7 % des derzeitigen Grundkapitals, wenn das Abfindungsangebot für alle Aktien außenstehender Aktionäre angenommen wird.
Branicks und DIC REI KGaA beabsichtigen außerdem den Abschluss eines weiteren Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Branicks als herrschendem und der DIC REI KGaA als beherrschtem Unternehmen („Weiterer BGAV“). Mangels außenstehender Aktionäre enthält der Weitere BGAV weder Ausgleichs- noch Abfindungsregelungen. Der Weitere BGAV soll ebenfalls der für den 13. Februar 2026 geplanten Hauptversammlung der Branicks zur Zustimmung vorgelegt werden und wird erst mit Eintragung in das Handelsregister der DIC REI KGaA wirksam. Die im Zusammenhang mit dem BGAV zwischen DIC REI KGaA und VIB von Branicks beabsichtigte Patronatserklärung greift für solche Zeiträume nicht, während derer der Weitere BGAV wirksam besteht.
Die Einberufungen zu den beiden außerordentlichen Hauptversammlungen der VIB und der Branicks sollen in den kommenden Tagen veröffentlicht werden.